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Hauptzollamt Duisburg

HZA-DU: Hauptzollamt Duisburg leitete knapp 70 Ermittlungsverfahren ein - Bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

HZA-DU: Hauptzollamt Duisburg leitete knapp 70 Ermittlungsverfahren ein - Bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
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Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim a.d. Ruhr, Kreis Wesel, Kreis Kleve (ots)

Am 19.09.2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Beim Hauptzollamt Duisburg waren über 60 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Die Zöllnerinnen und Zöllner führten in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Kommunen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf zahlreiche Prüfungen von Betrieben im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg durch. Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg erfolgten die Prüfungen in den Städten Duisburg und Essen sowie dem Kreis Wesel.

Nach einer ersten Auswertung der Prüfmaßnahmen des Hauptzollamts Duisburg ergaben sich folgende Feststellungen:

   -	acht Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts,
   -	fünf Verfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und 
Veruntreuens von Arbeitsentgelt,
   -	ein Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und
   -	53 Ordnungswidrigkeiten (z. B. wegen fehlender Meldungen zur 
Sozialversicherung, nicht mitgeführten Ausweispapieren und nicht 
vorliegender Arbeitsgenehmigungen bei Ausländern).

Zudem konnten die Vollstreckungsbeamten des Hauptzollamts Duisburg während der Prüfungen offene Forderungen in Höhe von über 1.000 Euro beitreiben.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in 53 Fällen umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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