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Hauptzollamt Augsburg

HZA-A: Der Zoll kontrolliert in der Fleischwirtschaft/Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

HZA-A: Der Zoll kontrolliert in der Fleischwirtschaft/Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
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Augsburg/Schwaben/Ingolstadt (ots)

Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. Beim Hauptzollamt Augsburg waren 92 Beschäftigte im Einsatz und befragten 335 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden aktuell noch Geschäftsunterlagen von 19 Unternehmen geprüft. Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich im Bereich des Hauptzollamts Augsburg erste folgende Auffälligkeiten: In einem Fall besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch, d. h. eine beschäftigte Person bezieht Sozialleistungen und wurde bei einer Erwerbstätigkeit angetroffen. Bei einem weiteren Fall wurde die unerlaubte Beschäftigung einer ausländischen Person festgestellt. In drei Fällen muss beim Arbeitgeber geprüft werden, ob ein Mindestlohnverstoß vorliegt. Während der Prüfung wurden vier Verwarnungen ausgesprochen und somit die Ordnungswidrigkeit vor Ort abgeschlossen. Die Prüfungen dauern noch an. Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeiten stehen in der Fleischwirtschaft ins-besondere die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen/Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und illegale Ausländerbeschäftigung im Fokus.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

Foto: Hauptzollamt Augsburg - Kontrolle in einem Fleischverarbeitendem Betrieb

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de . Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell

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