HZA-OS: Geld- und Freiheitsstrafe für Leistungsbetrüger aus Vechta und Cloppenburg; Ermittlungserfolge für das Hauptzollamt Osnabrück
Osnabrück (ots)
Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch die Amtsgerichte Cloppenburg und Vechta.
So verurteilte das Amtsgericht Cloppenburg eine 46-Jährige zu einer Haftstrafe von acht Monaten. Die Strafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Die in Cloppenburg wohnhafte Frau bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im August 2023 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 2.900 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren.
Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verhängte das Amtsgericht Vechta gegen einen 25-jährigen Leistungsbezieher aus Vechta, weil dieser der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf rund 1.950 Euro.
Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen die beiden Leistungsempfänger. Die Angeklagten hätten die Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dieses hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Beide Urteile sind rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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