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Polizeiinspektion Göttingen

POL-GÖ: (322/2018) Endlich geht's los! Fußball-Weltmeisterschaft 2018 startet - Polizeiinspektion Göttingen informiert über "Spielregeln" beim Autokorso und bei "Fanartikeln"

Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (ja/jk) - Mit dem heutigen Start der Fußball-WM 2018 stellt sich die Polizei Göttingen auf viele ausgelassen feiernde Fans und auch auf die beliebten Autokorsos ein. Insbesondere nach den Spielbegegnungen der Deutschen Nationalelf rechnen die Beamten in Stadt und Landkreis Göttingen mit einem höheren Aufkommen der eifrig hupenden Fahrzeugkolonnen.

Doch nicht alles, was sich da im Fahrzeug und auf der Straße so abspielt, ist erlaubt. Auch wenn es sich so mancher Fußballfan vielleicht nicht vorstellen kann, bei Autokorsos und Jubelfeiern gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung!

Um die Auto-Runden in und um Göttingen genießen zu können, sollten die Verkehrsteilnehmer deshalb einige "Spielregeln" beachten.

Korso hat keine Vorfahrt! Sei er auch noch so lang und bunt, ein Autokorso jubelnder Fußballfans durch die Städte und Gemeinden hat nicht automatisch Vorfahrt. Bei aller Freude gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und der Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrsregeln müssen beachtet werden.

Rote Ampeln sind tabu! Rote Ampeln überfahren oder der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln am Steuer sind absolut tabu. Hier gibt es kein Pardon und die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten.

Nicht aus dem Fenster lehnen! Wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, um besser die großen Fahnen schwingen zu können, oder sich gar auf die Motorhaube oder das Dach setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. Im Übrigen ist für die ordnungsgemäße Besetzung des Fahrzeuges der Fahrzeugführer verantwortlich.

Beeinträchtigungen Dritter vermeiden! Die Durchführung eines Autokorsos stellt eine übermäßige Straßenbenutzung dar und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer spontanen Durchführung trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen "Spielregeln" - wie Auflagen / Beschränkungen - fest. Autokorsos können toleriert werden, wenn die Beeinträchtigung Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert ist.

Polizei schaut genau hin! Relevante Aspekte für das Einschreiten der Polizei sind der Zeitpunkt und die Dimension des Autokorsos, dass Verhalten der Teilnehmer und Zuschauer sowie die spezifischen, aus dem Autokorso resultierenden Gefahren, vor allem aufgrund der Vermischung mit Fußgängern.

Außerdem gilt: Anschnallen nicht vergessen! Überschwänglich feiernden Fußballanhängern drohen sonst im Falle eines Unfalls selbst bei relativ niedrigen Geschwindigkeiten lebensbedrohliche Verletzungen.

Fanartikel im Spiel - was ist erlaubt? Pünktlich zum Start des ersehnten Fußballfestes werden viele Autofahrer ihr Fahrzeug natürlich auch mit ausgewählten coolen Fanartikeln schmücken. Doch Achtung! Auch hier ist nicht alles erlaubt!

Um einen vorzeitigen "persönlichen Spielabbruch" zu vermeiden, rät Verkehrssicherheits-berater Jörg Arnecke:

1. Spielregeln beachten! Schützen Sie sich und andere, indem Sie ausschließlich sichere Fan-Artikel nutzen, die den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Seien Sie umsichtig! Vermeiden Sie stets eine Behinderung, Gefährdung oder gar Schädigung von anderen Verkehrsteilnehmern.

2. Außenspiegel in der "Abseitsfalle"! Die Spiegelsocke - ein Fanartikel der besonderen Art - kann insbesondere für Fahrer von neueren Fahrzeugmodellen schnell zur "Abseitsfalle" werden. Außenspiegel mit integrierten Blinkern sowie die vorhandenen Spiegelflächen dürfen nicht verdeckt werden. Dies gilt auch für die im Spiegel verbauten Sensoren der Fahrassistenzsysteme! Die unerwartete Folge: Der Ausfall einzelner Fahrzeugassistenzsysteme!

3. Bitte nicht: Fahnen(los) und Führerscheinentzug! Fahnen, eingeklemmt zwischen Fenster und Karosserie, sind gern genutzte Fan - Utensilien, jedoch eine oft unterschätzte Gefahr für Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer. Bereits im innerstädtischen Verkehr besteht die Gefahr, dass sich der Fahnenschmuck aufgrund eingerissener und poröser Plastikstangen/-halterungen vom Fahrzeug löst. Wird hierdurch ein Verkehrsunfall verursacht, kann dies zum Leistungsausschluss der Kfz.-Versicherung führen. Zum Verlust der Fahrerlaubnis führen außerdem alkoholbedingte "Fahrer - Fahnen". Dies gilt bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,30 Promille mit einhergehenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen.

4. Ungebetene Gäste - Setzen Sie nichts unnötig aufs Spiel! Entfernen Sie Fan-Gimmicks, die zwischen Scheibe und Karosserie geklemmt werden, unmittelbar nach Fahrtende! Diese Artikel, wie u.a. Pkw-Fahnen, verhindern das vollständige Schließen der Fahrzeugscheibe und erleichtern hierdurch das widerrechtliche Öffnen des Fahrzeugs. Dies kann den Verlust einer möglichen Versicherungsleistung nach sich ziehen.

5. Durchblick - eine gute Taktik! Ein guter Durchblick ist für den ungehinderten Genuss des "Sommermärchens 2018" zwingend erforderlich. Besonders wichtig ist, dass die im Sichtbereich des Fahrers befindlichen Fensterflächen, weder durch Folien noch durch eine Innendekoration verdeckt sind. Eine ungehinderte Sicht im 180-Grad-Winkel ist zwingend erforderlich. WM - Fensterschmuck, wie zum Beispiel halbtransparente Folien für die Heckscheibe, sind nur ab der B-Säule zulässig. Eine eingeschränkte Sicht des Fahrers führt zwangsläufig zur "roten Karte"!

6. Material - Check Prüfen Sie vor jedem Fahrtbeginn, ob der zulässige Fahrzeugschmuck an Ihrem Fahrzeug noch gut befestigt und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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