Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeidirektion Bad Kreuznach mehr verpassen.

Polizeidirektion Bad Kreuznach

POL-PDKH: Sachbeschädigung in Kirn

Bad Kreuznach (ots)

Am Sonntag, 07.01.2018, 01.00 Uhr wurde die Polizei Kirn zu einer Sachbeschädigung in Kirn auf dem Loh angefordert. Hier hatte ein alkoholisierter Hausbewohner (über 2 Promille) die Haustüre einer im gleichen Haus wohnenden Familie mit einem Hammer eingeschlagen, da er sich über den Lärm, ausgehend von einer Feier der Familie, aufregte. Die Ruhe wurde hergestellt und entsprechende Anzeigen sind gefertigt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Kirn
Tel. 06752-1560
pikirn@polizei.rlp.de.

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeidirektion Bad Kreuznach
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Bad Kreuznach
  • 07.01.2018 – 08:12

    POL-PDKH: Schlägerei in und vor einer Gaststätte

    Bad Kreuznach (ots) - Am Sonntag, 07.01.2018 gegen 00.30 Uhr kam es zunächst in einer Gaststätte in Kirn und später auf der Straße vor dieser zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Diese hatten wegen Nichtigkeiten bereits in der Gaststätte Streit und schlugen sich. Danach prügelten und traten sie sich auf dem Boden vor der Gaststätte auf der Straße. Hier kam ein dritter Mann noch hinzu ...

  • 07.01.2018 – 08:10

    POL-PDKH: Fahren unter dem Einfluß von Alkohol und Betäubungsmitteln

    Bad Kreuznach (ots) - Am Sonntag, 07.01.2018 gegen 04.50 Uhr wurde ein 18 jähriger junger Mann in der Ortslage Merxheim angetroffen und kontrolliert. Es wurde Alkoholgenuss und Beeinflussung durch Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Weiterhin wurden bei der Durchsuchung der Person auch Graffiti-Utensilien festgestellt und sichergestellt. Eine Blutprobe wurde ...

  • 07.01.2018 – 08:08

    POL-PDKH: Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr

    Bad Kreuznach (ots) - Am Samstag, 06.01.2017 gegen 17.15 Uhr ereignete sich auf der K 7 bei Kirn-Sulzbach ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Zwei Pkw, die sich im Kurvenbereich entgegen kamen streiften sich mit den Außenspiegel ihrer Fahrzeuge. Diese wurden beschädigt. Jeder gab an, dass der entgegenkommende nicht rechts gefahren wäre. Beiden wurde der Vorwurf gemacht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen zu haben. ...