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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Zollfahndung Essen ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum LG Bochum: Urteil gegen Koks-Bande im Ruhrgebiet: 13 Jahre, sieben Monate

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Essen/Bocum/Recklinghausen/Herten (ots)

Zollfahndung Essen ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum LG Bochum: Urteil gegen Koks-Bande im Ruhrgebiet: 13 Jahre, sieben Monate Essen/Bochum/Recklinghausen/Herten 13 Jahre und sieben Monate Jahren hinter Gitter, in die Entziehungsanstalt und in die Bewäh-rungszeit!

Im November 2016 ließen Essener Zollfahnder die Handschellen für die fünfköpfige Bande kli-cken. Alle Fünf wanderten per Haftbefehl hinter Gitter. Ihnen wurde der organisierte Schmuggel und der Handel mit Kokain aus den Niederlanden vorgeworfen. Die Ermittlungen führten die Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum. Am 01. Juni ging nach 7 Tagen die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bochum mit Urteilsspruch zu Ende:

Kopf der Bande, der 56-Jähriger Frührentner Bernd M. aus Recklinghausen der den Kokain-handel organisierte, erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Mit dem Kokain-handel finanzierte er seinen angenehmen Lebensstil mit wochenlangen Urlauben in Thailand sowie auf seiner Yacht im Mittelmeer. Seinen Drogenhandel organisierte er zeitweise unmittelbar vom Strand oder von Bord seiner Yacht aus.

Nummer zwei, Mladen B., Lokalbesitzer aus Herten half ihm aus falsch verstandenem Freund-schaftsdienst über sein Restaurant das Kokain an die Kunden weiterzuverkaufen. Hierfür erhielt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Jahren. Einer der "Kunden", der Mitangeklagte Christian D. aus Herten, erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die mitangeklagten Andreas W. und seine Ehefrau Petra aus Herten arbeiteten als Kuriere der Bande. Sie fuhren regelmäßig in die Niederlande, um dort Kokain zu besorgen. Bei einer dieser Beschaffungsfahrten wurden beide beim Grenzübertritt von Holland kommend mit rund 200 g Kokain im Gepäck festgenommen. Andreas W. erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, seine Gattin eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Wie auch die vorsitzende Richterin betonte, führte die sorgfältige und nachhaltige Ermittlungs-arbeit der Zollfahnder und ihre vorgelegten Beweise zum "florierenden" Kokainhandel der Bande zu einem sehr reibungslosen Verfahrensablauf und "zwangen" die Angeklagten förmlich zu ihren umfassenden Geständnissen.

Anstatt wieder die Bootsplanken seiner Yacht im Mittelmeer unter den Füßen zu haben, werden es für Bernd M. und auch für Andreas W. nun die schlichten Böden einer JVA sein. Für die bei-den Drogendealer, die offenbar auch ihre eigenen Kunden waren, wird es nach Urteilsverkündi-gung erst einmal in eine Entziehungsanstalt gehen. Der jahrzehntelange Kokainkonsum war an beiden nicht spurlos vorübergegangen. Auch die zu Bewährungsstrafen Verurteilten sollen am-bulante Therapien absolvieren. Insgesamt wurden vermögensabschöpfende Maßnahmen in Höhe von 25.000 Euro festgelegt, in die auch nach der Entlassung aus der Haft bei den Tätern vollstreckt werden kann.

Fahndungsinfo: Insgesamt acht Monate ermittelte 2016 eine mehrköpfige Ermittlungskommission beim Zoll-fahndungsamt Essen im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Betäubungsmittelkriminali-tät gegen die Kokaindealer Bande im nördlichen Ruhrgebiet.

Der Straßenverkaufspreis für ein Kilogramm Kokain, welches oft mit Füllstoffen wie Schmerz-mitteln oder auch Entwurmungsmittel (Anthelminthikum) von Dealern gestreckt wird, beträgt rund 70.000 Euro.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Ruth Haliti
Telefon: 0201 27963 130
0172.5308999
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: pressestelle.essen@zfae.bfinv.de
www.zoll.de

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