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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Bundesweiter Einsatz gegen Wasserpfeifentabakschmuggler durch die Staatsanwaltschaft Köln und das Zollfahndungsamt Essen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei

Essen (ots)

Essen/Gelsenkirchen/Köln/Bonn/Hamburg/BadHonnef/Troisdorf/Wesseling/Dieburg/Würzburg

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln führt das Zollfahndungsamt Essen seit ca. einem Jahr Ermittlungen gegen mehrere, bundesweit und international agierende Personen, die im Verdacht stehen, gewerbs- und bandenmäßig Wasserpfeifentabak einzuschmuggeln.

Die Ermittlungen führten zu bundesweit 16 gleichzeitig durchgeführten Durchsuchungen von Shishabars, Shishashops, Privatwohnungen und anderen Objekten im Ruhrgebiet, im Rheinland, in Hamburg sowie in Hessen und Bayern. Die Durchsuchungen erfolgten durch zahlreiche Ermittlerinnen und Ermittler der Zollfahndungsämter Essen, Hamburg, Frankfurt und München sowie durch Beamtinnen und Beamte der Hauptzollämter Dortmund, Köln und Aachen.

Bei den noch laufenden Maßnahmen wurde bis dato mindestens eine Tonne Wasserpfeifentabak sichergestellt. Inwieweit der sichergestellte Wasserpfeifentabak unversteuert bzw. aufgrund des Feuchtegehalts verkehrsfähig ist, werden die weiteren Ermittlungen sowie die Auswertungen der Beweismittel zeigen.

Vielfach ist der geschmuggelte, unversteuerte Wasserpfeifentabak in Deutschland zudem nicht verkehrsfähig, da er mit einem Glyceringehalt von mehr als 5 Prozent als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Der Handel mit derart angefeuchtetem Tabak in Deutschland ist verboten.

Zurückzuführen sind diese Durchsuchungen auf Ermittlungen eines deutsch-österreichischen "Joint Investigation Teams", das in Österreich im September eine Sicherstellung von mehr als 10 Tonnen Wasserpfeifentabak ermöglichte.

Infokasten: Das Zollfahndungsamt in Essen führt bereits seit Jahren umfangreiche Ermittlungsverfahren im Bereich der Wasserpfeifentabakkriminalität. Neben der Steuerhinterziehung steht hier auch der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund. In Deutschland ist aufgrund der Tabakverordnung der Gehalt an Feuchthaltemitteln wie Glycerin oder 1,2-Propandiol im Wasserpfeifentabak wegen der erhöhten Gesundheitsgefahr auf maximal fünf Prozent beschränkt. Laut Weltgesundheitsorganisation (2005) wird an einer Shisha im Schnitt 20 bis 80 Minuten ge-raucht. Während dessen wird der Qualm von vergleichbar rund 100 Zigaretten inhaliert. Der Shisha-Konsum wird von Wissenschaftlern, insbesondere bei hohem Feuchtigkeitsgehalt, in Verbindung mit Krankheiten wie chronischer Bronchitis und zahlreichen Krebserkrankungen gebracht. Ferner soll der Konsum ungünstigen Einfluss auf Schwangerschaften haben.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Ruth Haliti
Telefon: 0201 27963 130
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: pressestelle.essen@zfae.bfinv.de
www.zoll.de

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