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Polizeipräsidium Offenburg

POL-OG: Rastatt - Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Rastatt (ots)

Die auffällige Fahrweise einer 16-jährigen E-Scooter-Fahrerin auf dem Fahrradweg von Rastatt-Plittersdorf kommend in Fahrtrichtung Rastatt, hat am Donnerstag zu einer Verkehrskontrolle geführt. Gegen 1:00 Uhr wurde die Fahrerin einer Kontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Die 16-Jährige erwartet nun eine Strafanzeige.

Präventionshinweise der Polizei:

   -        Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das 
            Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14 
            Jahren geführt werden.
   -        Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben 
            Regeln und Grenzwerte  wie beim Autofahren. Das heißt, 
            wer mit  0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt 
            begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro
            Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in 
            Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt 
            sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende 
            alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits 
            ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.

   -        Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die 
            Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und
            wenig Halt und Stabilität bieten.
   -        Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder 
            Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht 
            vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen 
            von E-Scootern auf Gehweg oder in Fußgängerzonen ist 
            verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei"
            erlaubt dies ausdrücklich.
   -        Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
            Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen 
            hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht 
            erlaubt.
   -        Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen
            aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
   -        Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

/th

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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