POL-OG: Rastatt - Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter
Rastatt (ots)
Die auffällige Fahrweise einer 16-jährigen E-Scooter-Fahrerin auf dem Fahrradweg von Rastatt-Plittersdorf kommend in Fahrtrichtung Rastatt, hat am Donnerstag zu einer Verkehrskontrolle geführt. Gegen 1:00 Uhr wurde die Fahrerin einer Kontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Die 16-Jährige erwartet nun eine Strafanzeige.
Präventionshinweise der Polizei:
- Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14 Jahren geführt werden.
- Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.
- Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und wenig Halt und Stabilität bieten.
- Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen von E-Scootern auf Gehweg oder in Fußgängerzonen ist verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt dies ausdrücklich.
- Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht erlaubt.
- Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
- Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
/th
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