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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 600 - Vier - Drei.....

Rhein-Erft-Kreis (ots)

.....bei dieser Zahlen- und Wortkombination handelt es sich um Sanktionen gegen vier Raser, nachdem sie auf den Straßen des Rhein-Erft-Kreises im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungen des Verkehrsdienstes in dieser und der letzten Woche festgestellt wurden.

Jeden dieser Fahrer erwartet eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro, ein Vierpunkteeintrag im Flensburger Zentralregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Bei den betroffenen Fahrzeugführern handelte es sich sowohl um Fahranfänger, als auch um einen so genannten "alten Hasen" (60).

Den traurigen Spitzenplatz belegte am Dienstagabend (28.4.) ein Autofahrer (19), der gegen 19.30 Uhr auf der L 162 von Erftstadt-Gymnich nach Kerpen unterwegs war. Anstatt der dort maximal erlaubten 70 km/h, beschleunigte der verantwortungslose Fahrer seinen Pkw bis zum Messzeitpunkt des polizeilichen Lasergeräts auf 154 km/h. Abzüglich des vorgeschriebenen Toleranzabzugs von fünf km/h vom Messwert, ergibt sich somit für den 19-Jährigen eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 79 km/h.

60 Jahre und kein bischen weise, dieser Spruch trifft auf einen Autofahrer zu, der am Montagabend (27.4.) auf der B 477 zwischen Nörvenich und Kerpen-Niederbolheim fuhr. Nicht ohne Grund wird im Bereich der beiden dort vorhanden Einmündungsbereiche die zuvor zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h drosselt. Dort herrscht reger landwirtschaftlicher Verkehr, der die umliegenden Felder erreichen und hierzu die B 477 queren oder auf sie auffahren muss. In diesem 70er-Bereich wurde der 60-Jährige mit einer Geschwindigkeit von 147 km/h gemessen. Vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung 72 km/h.

Erst fünf Wochen besaß letzte Woche Mittwoch (22.4.) ein 18-Jähriger seinen Führerschein, als er in den späten Vormittagsstunden in Kerpen-Türnich die B 264 in Richtung Düren befuhr. Die in Höhe der Autobahnanschlussstelle Türnich angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ignorierte der Führerscheinneuling völlig. Sein Messergebnis lautete 127 km/h. Für die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h erwartet diesen Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, vier Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Eine Kreislaufschwäche erlitt an der gleichen Stelle wenig später ein Autofahrer (20), nachdem er von den einschreitenden Polizeibeamten die ihn erwartende Strafe auf Nachfrage mitgeteilt bekam. Für seine Geschwindigkeitsüberschreitung von 71 km/h bei gemessenen 146 km/h erwartet den 20-Jährigen ebenfalls "600-Vier-Drei".

Dass Verkehrsschilder eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden je Tag haben, musste auch ein Autofahrer (24) am frühen Dienstagmorgen (21.4.) kurz nach 0.00 Uhr auf der L 91 zwischen Bergheim-Glessen und Bergheim-Oberaußem erfahren. Seinen mit vier Personen besetzten Pkw lenkte er ausgangs einer Rechtskurve bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 153 km/h. Vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung: 78 km/h. Zu erwartende Geldbuße auch hier 600 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot.

Die geschilderten Fälle sind traurige Spitzenreiter und lediglich ein Ausriss der Geschwindigkeitsmessungen des Verkehrsdienstes (VD) der Polizei des Rhein-Erft-Kreises der letzten beiden Wochen. Den oftmals kopfschüttelnd an den Messstellen vorbeifahrenden und damit Unverständnis signalisierenden Autofahrern ist mitzuteilen, dass die polizeilichen Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung der Verkehrssicherheit dienen. Dass sie zudem dringend erforderlich sind, zeigen exemplarisch die oben geschilderten Messergebnisse.

Noch immer vorhandenen Kritikern dieser Hauptunfallursachenbekämpfung hält die Polizei des Rhein-Erft-Kreises entgegen: Jeder Verkehrstoter ist ein Toter zuviel. Und: morgen könnte es Sie treffen. Nicht als Raser, aber von einem Raser zu Tode gefahren zu werden !

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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