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CSU-Landesgruppe

Nüßlein: Schnelles Breitband für Stadt und Land

Berlin (ots)

Am 9. Februar 2010 trafen sich zahlreiche Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um über den künftigen Breitbandausbau zu beraten. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:

"Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur sind heute nicht nur für den privaten Alltag unabdingbar, sondern ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien. Wir müssen eine gleichartige Grundversorgung in Stadt und Land mit qualitativ hochwertigem Breitband sicherstellen. Über einer Million Haushalte, vor allem im ländlichen Raum, stehen heute noch nicht einmal ein MB/s leitungsgebundenes Breitband zur Verfügung. Breitband bietet die Chance, um Infrastrukturnachteile der ländlichen Räume auszugleichen und diese Chancen müssen wir nutzen. Ein flächendeckender Breitbandausbau schafft Arbeitsplätze und steigert die Ertragskraft besonders auf dem Land. Mit einer flächendeckenden Bandbreite von 50 MB/s bis 2018 hat die Bundesregierung eine Zielmarke gesetzt. Wenn absehbar ist, dass dieser Ausbau im ländlichen Raum im Wettbewerb nicht erreicht werden kann, müssen die Unternehmen dazu verpflichtet werden.

Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wird die CSU-Landesgruppe einen verbindlichen Zeitplan zur Erreichung dieses Ausbauziels vereinbaren. Dazu gehört auch eine gesetzliche Festschreibung der Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um verbleibende weiße Flecken zu schließen oder nicht erreichte Etappenziele zu realisieren. Darüber hinaus sollte die geplante Novellierung im Rahmen eines Artikelgesetzes erfolgen, um auch in weiteren Gesetzen (beispielsweise im Energiewirtschaftsgesetz) die rechtlichen Rahmen-bedingungen zu verbessern, um weitere Synergien bei unseren Maßnahmen zum Breitbandausbau zu erreichen."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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