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Bundesärztekammer

Fach-Weiterbildung wird transparenter

Ludwigshafen (ots)

Die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen
und Ärzte in Deutschland soll klarer und eindeutiger gegliedert
werden. Das sieht ein Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages zum so
genannten Paragraphenteil der (Muster)-Weiterbildungsordnung vor. Der
diesjährige Ärztetagsbeschluss ist Grundlage für weitere Beratungen
für eine Novellierung der Facharzt-Weiterbildung  auf den nächsten
beiden Ärztetagen.
Kernelement der neuen Paragraphenteils ist das Verständnis über
die "Gebietsdefinition" und die "Facharztkompetenz". Künftig sollen
Gebietsgrenzen klar definiert werden und auch Hochspezialisierungen
und Innovationen, die nicht oder noch nicht in einem
Weiterbildungsgang beschrieben sind, eindeutig zugeordnet werden
können. Alle im Weiterbildungsrecht zu regelnden Inhalte werden in
eine neue Systematik integriert und unterteilen sich in eine
  • Facharzt-,
  • Schwerpunkt-,
  • Bereichsweiterbildung oder in einen
  • Befähigungsnachweis.
Damit soll mehr Transparenz bei der ärztlichen Weiterbildung
geschaffen werden. "Der Patient kann sich bei der Bewertung
ärztlicher Qualifikationen durch die neue Systematik und durch die
Neuformulierungen besser zu recht finden",  erklärte Dr. Hans Hellmut
Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK und Präsident
der Bayerischen Landesärztekammer. Auch komme es zu einem
Qualitätsgewinn bei der Weiterbildung. Der Erwerb einer
Weiterbildungsbezeichnung setze künftig in jedem Fall eine Prüfung
voraus. Es werde dadurch mehr Prüfungen geben als bisher, vor allem
wegen der Einführung des so genannten Befähigungsnachweises, so Koch.
Der Befähigungsnachweis ermögliche dem Facharzt, fakultative
Inhalte zusätzlich, während bzw. anschließend - also auch
berufsbegleitend - zu erlernen. Dazu gehörten bestimmte Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten, über die nicht jeder Facharzt verfügen
müsse und die damit nicht zu den Mindestinhalten der
Facharztkompetenz gehören. Diese seien einzelnen Fachärzten klar
zugeordnet, mit einer Prüfung belegt und führten zu einer
ankündigungsfähigen Bezeichnung, heißt es in dem Beschluss des
Ärztetages.
Die Novellierung der Weiterbildungsordnung sei deshalb dringend
geboten, weil sich nicht mehr alle Inhalte eines Gebietes in der
Weiterbildungsordnung abbilden ließen und innerhalb einer
vorgegebenen Mindestweiterbildungszeit zum Facharzt vermittelbar
seien. Auch ist es sinnvoll, sehr spezielle Inhalte eines Gebietes
nicht von jedem Arzt obligatorisch im Rahmen der Weiterbildung zum
Facharzt zu verlangen. Das würde Engpässe in der Weiterbildung
hervorrufen und eine mangelnde Ausrichtung auf die Notwendigkeiten
der medizinischen Versorgung bedeuten.
Die Weiterbildungsordnung regelt den Erwerb eingehender
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für festgelegte ärztliche
Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ziel der
Weiterbildungsordnung ist zugleich auch die Sicherung der
Strukturqualität ärztlicher Berufsausübung. Die
(Muster)-Weiterbildungsordnung bedarf daher auf Grund der
gesetzlichen Regelungen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung
unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts und der
Notwendigkeit einer optimalen Patientenversorgung.

Pressekontakt:

Nachfragen bitte an:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Hans-Jörg Freese
Tel.: 0621 62900 801

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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