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BARMER fördert besondere Therapierichtungen: Mehr Freiraum für anthroposophische Verfahren

Wuppertal (ots)

Die BARMER eröffnet ihren Versicherten jetzt
noch mehr Möglichkeiten, sich nach bestimmten Verfahren der 
anthroposophischen Medizin behandeln zu lassen: Für Heileurythmie, 
Maltherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten, rhythmische Massage
nach Wegmann und therapeutische Sprachgestaltung können jetzt nach 
ärztlicher Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann 
Kosten erstattet werden, wenn sie nicht an die Stelle einer 
schulmedizinischen Therapie treten. Damit eröffnet die BARMER 
Patienten und Ärzten neue Anwendungs- und Therapiemöglichkeiten 
dieser alternativen Behandlungsmethoden.
"Wir schöpfen damit die Möglichkeiten, unseren Versicherten neben 
den klassischen, schulmedizinischen Therapien auch 
Behandlungsverfahren besonderer Therapierichtungen anzubieten, 
konsequent aus. Wenn anthroposophische Verfahren medizinisch 
notwendig sind und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes 
erbracht werden, stellen sie eine sinnvolle Alternative zu 
herkömmlichen Therapien dar", erläutert Birgit Fischer, 
stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER. Die Erweiterung der
Therapiemöglichkeiten entspricht dem zentralen Ziel der BARMER, die 
medizinische Behandlungsqualität ihrer Versicherten ständig weiter zu
verbessern.
Bereits seit 2005 erstattet die BARMER ihren Versicherten die 
Kosten für bestimmte Verfahren der anthroposophischen Medizin. Den 
Weg dafür ebnete ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 1 A 1/03
R), das die anthroposophische Medizin als besondere Therapierichtung 
anerkennt, deren Kosten grundsätzlich von den gesetzlichen 
Krankenkassen übernommen werden können. Als eine der ersten 
Krankenkassen nutzte die BARMER die sich daraus ergebenden Freiräume 
zur Erweiterung ihres Leistungsspektrums. Die bisher gewonnenen 
Erfahrungen und ein von der BARMER in Auftrag gegebenes Gutachten des
Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen zeigen, 
dass die anthroposophischen Verfahren auch bei Indikationen angewandt
werden, für die eine Therapie mit einem anerkannten Heilmittel nicht 
in Betracht kommt. Die bisherige Voraussetzung zur Kostenübernahme, 
der Einsatz anthroposophischer Verfahren anstelle einer sonst 
notwendigen schulmedizinischen Therapie, ist deshalb in ärztlich 
begründeten Einzelfällen nicht mehr erforderlich.
Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Telefon 018 500 99 14 21

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