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FINANZtest 07/00
Steuersparmodelle - Das Steuersparargument zieht immer weniger

Berlin (ots)

Das Steuersparargument für Beteiligungsmodelle
zieht nicht mehr, hieß es beim Inkrafttreten des neuen Paragraph 2b
Einkommenssteuergesetz im letzten Jahr. Doch der Paragraph ist
schwammig und der Streit groß, welche Anlagen vom Gesetz betroffen
sind. Mit einer Anweisung an die Finanzämter will das
Bundesfinanzministerium jetzt Klarheit schaffen. Die Zeitschrift
FINANZtest listet in ihrer neuesten Ausgabe auf, für welche
Steuersparmodelle der neue Paragraph 2b das "Aus" bedeutet.
Die wichtigste Mitteilung im Entwurf des Schreibens des
Bundesfinanzministeriums lautet: Überschreiten die Verluste einer
Gesellschaft 50 Prozent des Beteiligungskapitals, sollen die Beamten
genau prüfen, ob der Anleger in erster Linie auf steuerliche Vorteile
aus ist. Wenn ja, können nach Paragraph 2b genau diese Vorteile
gekappt werden. Dubiose Beteiligungsgesellschaften können nun nicht
mehr mit dem Steuersparargument werben.
Auch die Sofortrente auf Kredit hat danach den steuerlichen Segen
des Bundesfinanzministeriums verloren. Für typische Bauträger-,
Erwerber- oder Treuhandmodelle, die Eigentumswohnungen in einem
Full-Service-Paket mit teuren und überflüssigen Zusatzleistungen
verkaufen, wird der Paragraph 2b aller Voraussicht nach das "Aus"
bedeuten. Anbieter geschlossener Immobilienfonds werden es schwer
haben, den Paragraphen 2b zu umgehen. Steuersparmodelle, bei denen
Anleger mehr als 100 Prozent ihrer Beteiligung steuerlich absetzen
können, wird es nicht mehr geben.
Diese Meldung ist unter Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Kontakt:

Pressestelle, Tel. 030-26312345, E-Mail:
pressestelle@stiftung-warentest.de

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