Alle Storys
Folgen
Keine Story von Stiftung Warentest mehr verpassen.

Stiftung Warentest

FINANZtest 02/00
Kampf ums Pflegegeld
Ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kann sich lohnen

Berlin (ots)

Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Pflegegeld
ablehnt, ist  ein Widerspruch sehr oft lohnend. Darauf weist die
Zeitschrift FINANZtest in ihrer jüngsten Ausgabe hin. Von 94.000
Zweitgutachten, die 1998 aufgrund eines Widerspruchs erstellt wurden,
kamen 37.600 zu einem besseren Ergebnis als das Erstgutachten. Der
Widerspruch war also in 40 Prozent aller Fälle erfolgreich, ohne daß
ein Gericht angerufen werden mußte.
Bei einem Widerspruch überprüft die Krankenkasse ihre Entscheidung
zunächst hausintern. Kommt sie zu keinem neuen Ergebnis, schickt sie
meist einen Zweitgutachter. Wer mit dem neuen Bescheid immer noch
nicht zufrieden ist, kann vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren
ist, wie FINANZtest betont, kostenlos. Allerdings müssen die eigenen
Anwaltskosten im Falle einer Niederlage selbst bezahlt werden.
Ausführlich erläutert FINANZtest, welche Voraussetzungen für die
verschiedenen Pflegestufen erfüllt sein müssen und was der Bedürftige
tun kann, um bei einem negativen Bescheid doch noch zu seinem Recht
zu kommen.
Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345

Original-Content von: Stiftung Warentest, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Stiftung Warentest
Weitere Storys: Stiftung Warentest
  • 19.01.2000 – 14:02

    FINANZtest 02/00 / Beratung der Banken zur Baufinanzierung / Jede vierte Beratung war mangelhaft

    Berlin (ots) - Jede vierte Bank oder Sparkasse beriet ihre Kunden bei der Baufinanzierung so schlecht, dass sie bei einer Untersuchung der Stiftung Warentest ein "mangelhaftes" Qualitätsurteil bekam. Das berichtet die Zeitschrift FINANZtest in der Februar-Ausgabe. In 140 Geschäftsstellen von 20 Kreditinstituten hatten sich Mitarbeiter der Stiftung zur ...