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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Rot-grüne Steuerreform belastet den Mittelstand

Berlin (ots)

Zu den Haushaltsauswirkungen der von Rot-Grün
vorgeschlagenen und jetzt als Referentenentwurf den Verbänden
vorgestellten Steuerreform erklärt der haushaltspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Bundeskanzler Schröder und Finanzminister Eichel haben auf
ständiges Drängen der Union seit der letzten Legislaturperiode
reagiert und einen Vorschlag für eine "Steuerreform 2000" vorgelegt,
deren genaue Wirkungen wegen der fehlenden Eckwerte (Steuereinnahmen;
Verteilungswirkung auf Bund, Länder und Gemeinden; geplante
Neuverschuldung; Gegenfinanzierung) noch nicht abschließend beurteilt
werden kann. Erkennbar ist eine deutlich höhere Nettoentlastung der
Bürger und Unternehmen vorgesehen, als die rot-grüne Bundesregierung
noch vor wenigen Wochen für finanzierbar hielt. Die Vorschläge der
Union, insbesondere der CSU, wurden seinerzeit noch als
abenteuerlich, wenn nicht gar als nahezu kriminell abgetan.
Die neue Position der Bundesregierung ist ein gewisser
Fortschritt. Allerdings gehen die Vorschläge der Bundesregierung
unter verschiedenen Aspekten nicht weit genug. Durch eine Reform
müssen die Steuern einfacher, niedriger und gerechter werden. Diese
Voraussetzung erfüllt das rot-grüne Konzept nur teilweise.
1. Bei der für einen Haushälter wichtigen Frage nach der
Gegenfinanzierung der Nettoentlastung im Rahmen einer Steuerreform
erkennt die Bundesregierung erstmals an, dass eine Steuerreform
Selbstfinanzierungseffekte bewirken kann. Selbstfinanzierungseffekte
setzen aber eine mutige Steuerreform voraus; d. h. sie werden nur
eintreten, wenn die Bürger und Unternehmen auf Grund der Steuerreform
ihr Verhalten nachhaltig ändern. So führen beispielsweise verstärkte
Investitionen der Unternehmen tendenziell zu mehr Arbeitsplätzen und
damit letztendlich zu höheren Steuereinnahmen und geringeren
Ausgabenotwendigkeiten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.
Solche, sich allein aus einer Wachstumsbeschleunigung ergebenden
Steuermehreinnahmen und Haushaltsentlastungen sind aber
konjunkturanfällig und deshalb nicht zwangsläufig von Dauer.
Notwendig sind deshalb vor allem auch Verhaltensänderungen der Bürger
und Unternehmen, die sich aus einer verbesserten Akzeptanz des
Steuer- und Abgabensystems ergeben. Im Klartext: Der Anteil der
Schattenwirtschaft, der auf bis zu 15 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes (= 600 Mrd DM) geschätzt wird, muss sich in
der Folge einer sinnvollen Steuerreform deutlich spürbar vermindern.
Wenn ein größerer Teil der Schattenwirtschaft in die legale
Wirtschaft zurückkehrt, dann können Nettoentlastungen für alle Bürger
in großem Umfang aus den Steuerhinterziehungen finanziert werden, die
der Bund der Steuerbeamten kürzlich auf bis zu 120 Mrd DM jährlich
geschätzt hat.
Wenn aber, wie von der Bundesregierung jetzt vorgesehen, der
Spitzensteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer) bei ca. 50 Prozent verharrt, dann dürfte dies nur in
geringem Umfang zur Verminderung der Schattenwirtschaft beitragen,
zumal die Abgabenbelastung im Übrigen (indirekte Steuern, z. B.
Ökosteuer; Sozialversicherungsabgaben) nicht sinkt, sondern zunächst
weiter ansteigt und die spätere Absenkung nur in Trippelschritten
erfolgen soll.
2. Der Bundeskanzler und sein Finanzminister werden nicht müde,
ihre Mittelstandsfreundlichkeit zu betonen. Dieser verbale Nebel
verhüllt allerdings nur höchst unvollkommen die ausgesprochen
mittelstandsfeindliche Politik der rot-grünen Bundesregierung: Beim
Bündnis für Arbeit scheint die Bundesregierung ihre Hand für
Regelungen gereicht zu haben, die zwar zwischen den Gewerkschaften
und großen, internationalen Konzernen konsensfähig sind, die aber den
Mittelstand in größte Schwierigkeiten bringen. Die Vertreter des
Handwerks haben der Vereinbarung vom vergangenen Sonntag daher auch
nicht zugestimmt.
Auch an der Steuerfront wird der Mittelstand nicht besser
behandelt: Die "Optionsmöglichkeiten" der regelmäßig als
Einzelunternehmer oder Personengesellschaft tätigen Mittelständler
zur Inanspruchnahme der günstigeren Steuerregelungen für große
Kapitalgesellschaften (AGs) sind so kompliziert, dass es geradezu
danach aussieht, als wolle die Bundesregierung das Abgleiten in die
Schattenwirtschaft besonders attraktiv machen.
Die Gegenfinanzierung ist wegen der fehlenden Eckwerte ungeklärt.
Eine Netto-Entlastung von 8 Mrd DM gleicht gerade Zusatzbelastungen
des Mittelstandes seit 1999 aus.
Beides muss einen Haushälter besorgt stimmen. Es könnte sein, dass
diese ebenso unausgegorene wie ängstliche Politik dazu führt, dass an
sich zu erwartende Selbstfinanzierungseffekte nicht eintreten und
darüber hinaus der Anteil der Schattenwirtschaft am Inlandsprodukt
weiter zunimmt. Eine Steuerreform als Treibsatz für den Schwarzmarkt
ist aber das Letzte, was Deutschland zur Zeit brauchen könnte.
Die Steuern werden nicht einfacher, nicht gerechter und nur spät
und unzureichend abgesenkt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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