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Vorrang auf schneebedeckten Bergstraßen
ADAC: Keine eindeutigen Regelungen in den Alpenländern

München (ots)

Auf schneebedeckten Alpenstraßen sind die Fahrwege
mitunter so eingeengt, dass zwei sich begegnende Fahrzeuge nicht
aneinander vorbei kommen. Den Betroffenen stellt sich dann die Frage,
wer wen vorbeilassen oder wer mit seinem Wagen zurückstoßen muss. Der
ADAC nennt die in den klassischen Alpenländern geltenden
Bestimmungen:
- Österreich und Deutschland
Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht
ausdrücklich geregelt ist, darf in Österreich und Deutschland weder
der bergauf- noch der talwärts Fahrende auf seinen Vorrang pochen. In
aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem
dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse leichter fällt. So muss
beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw-Fahrer einem schwer
rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an
winterlich glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die
Vorfahrt lassen.
- Schweiz und Frankreich
Nach dem Schweizer und französischen Straßenverkehrsrecht muss bei
gleichartigen Fahrzeugtypen bergaufwärts fahrenden Wagenlenker der
Vorrang eingeräumt werden. Jedoch braucht der abwärts fahrende Pkw
nicht zurückstoßen, wenn sich der entgegen kommende Autofahrer näher
bei einer Ausweichstelle befindet. Außerdem müssen in diesen beiden
Ländern stets leichtere Fahrzeuge schwereren ausweichen. In der
Schweiz haben zudem auf den "Berg-Poststraßen" - man erkennt sie an
einem Posthornsymbol - Post-  und Linienbusse grundsätzlich das
Vorrecht.
- Italien
In Italien muss man auf den Pass- und Bergstraßen stets den
Linienbussen den Vortritt lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie
berg- oder talwärts fahren.

Pressekontakt:

Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 - 2629
Fax: (089) 76 76 - 4800
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:

Tel.: (089) 76 76 - 2078
oder (089) 76 76 - 2049
oder (089) 76 76 - 2625

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