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Hüppe: Keine Öffnung für Knochenmarksspenden Nichteinwilligungsfähiger

Berlin (ots)

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines
Gesetzes über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und 
Zellen (Gewebegesetz) erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Es wird keine Öffnung für eine Knochenmarksentnahme bei 
nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen im Gewebegesetz geben.
Insbesondere viele sogenannte geistig behinderte Erwachsene werden
zu den nichteinwilligungsfähigen Menschen gezählt. Ursprünglich war 
im Entwurf des Gewebegesetzes vorgesehen, dass eine Knochenmarkspende
bei diesen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. 
Eine Spende bewahrt aber nur ihren Charakter als Spende, wenn sie auf
Freiwilligkeit beruht. Diese Spendenbereitschaft darf nicht einfach 
unterstellt werden, wenn Menschen nicht rechtsverbindlich in 
Eingriffe einwilligen können. Medizinische Fachleute haben darüber 
hinaus bestätigt, dass der Fall einer Knochenmarkspende eines 
nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen auch in der Praxis so gut wie 
nie vorkommt.
Dieser Passus im Entwurf des Gewebegesetzes wurde nun gestrichen. 
Wir verhindern hierdurch, dass das Fehlverständnis entsteht, dass 
nichteinwilligungsfähige Erwachsene für fremdnützige Eingriffe 
verfügbarer sind als andere Menschen. Einen Dammbruch zum Nachteil 
Nichteinwilligungsfähiger konnten wir damit unterbinden. Für eine 
Änderung hatten sich auch die Kirchen und Behindertenverbände, hier 
insbesondere die Lebenshilfe, eingesetzt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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