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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Verfassungsgericht bestätigt Unionsposition beim Unterhaltsrecht

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der 
unterschiedlichen Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung 
ehelicher und nichtehelicher Kinder, erklärt der Parlamentarische 
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen 
MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum 
Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und 
verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum 
Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des 
betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder 
gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung 
verfassungswidrig.
Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem 
Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des 
Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige 
Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen 
Elternteilen noch vorsah. Jetzt ist klar, dass wir damit die 
Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes verhindert haben.
Die am Freitag im Bundestag zu verabschiedende Reform des 
Unterhaltsrechtes trägt der im Urteil geforderten Gleichbehandlung 
Rechnung. Gleichwohl werden wir selbstverständlich in der morgigen 
Ausschussberatung das Gesetz auf der Grundlage des heutigen Urteiles 
noch einmal überprüfen.
Am Freitag soll eine Unterhaltsrechtsreform verabschiedet werden, 
die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und in diesem Sinne auch
für Gerechtigkeit zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern 
sorgt. Das bezieht sich auch auf die Pflicht des betreuenden 
Elternteils, nach einer Trennung wieder eigenes Einkommen zu 
erzielen. Nichteheliche Kinder dürfen durch die Erwerbsobliegenheit 
ihrer Eltern weder materiell noch seelisch schlechter gestellt 
werden.
Darüber hinaus begrüßen wir, dass das Bundesverfassungsgericht 
erneut klargestellt hat, dass der in unserer Verfassung enthaltene 
besondere Schutz der Ehe eine unterhaltsrechtliche Besserstellung 
geschiedener Elternteile gegenüber unverheirateten Elternteilen 
rechtfertigt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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