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Gehb: Schärferes Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung mehr als überfällig

Berlin (ots)

Nachdem die Bundesjustizministerin Zypries (SPD) am
Dienstag angekündigt hat, Verstöße gegen das Verbot unerlaubter 
Telefonwerbung (sog. "cold calls") zukünftig mit einem Bußgeld zu 
ahnden, weist der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB darauf hin, dass dies
bereits seit geraumer Zeit eine Forderung der Union war, die bislang 
auf Ablehnung bei der Bundesjustizministerin gestoßen ist.
Insbesondere die nun vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) 
angestrebte Vorgehensweise eines bußgeldbewehrten Verbots der 
Rufnummernunterdrückung hätte längst umgesetzt werden können, wenn 
sich das BMJ nicht bisher geweigert hätte, die Vorschläge der Rechts-
und Verbraucherschutzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
aufzugreifen. In den Gesprächen mit den Unionspolitikern hatten 
Vertreter des BMJ noch auf die angeblich ausreichenden Regelungen des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hingewiesen. Der 
jetzige Kurs stellt somit eine erstaunliche 180-Grad-Wende in der 
Haltung der Bundesjustizministerin dar.
Nun scheint man auch im BMJ erkannt zu haben, dass die Regelungen 
des UWG ohne die nun geplante Ergänzung eines Bußgeldes nur ein 
zahnloser Tiger bleiben und den Verbraucher nicht ausreichend 
schützen können. Dass wieder einmal sinnvolle Vorschläge der Union 
durch das BMJ stillschweigend übernommen wurden, kann man vom 
Standpunkt des Verbraucherschutzes daher nur begrüßen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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