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Eichhorn: Deutschland bei Nichtraucherschutz auf gutem Wege

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Schutz vor den Gefahren 
des Passivrauchens, erklärt die Drogenbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Ab September 2007 wird es, laut Gesetzentwurf der Bundesregierung,
in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und dem Bundestag ein 
Rauchverbot geben.
Zu der öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf, die gestern 
im Reichstag stattfand, waren 41 Verbände geladen.
Begrüßt wurde einhellig die Anhebung des Abgabeverbots für 
Zigaretten auf 18 Jahre und eine damit einhergehende Verbesserung des
Jugendschutzes. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) geht 
davon aus, dass durch diese Maßnahme das Einstiegsalter von heute 
11,6 Jahren für die erste Zigarette wieder steigt. Die DHS sprach 
sich darüber hinaus dafür aus, das Werbeverbot für Tabakwaren in 
Kinos und die Präventionsarbeit auszuweiten. Entgegen den Aussagen 
des Verbandes der Deutschen Tabakwaren-Großhändler und 
Automatenaufsteller, geht die DHS davon aus, dass für die Umstellung 
der Automaten keine 22 Monate ab 1.9.2007 sondern lediglich drei 
Monate benötigt werden.
Die geplante Einrichtung von Raucherräumen ist ein Kompromiss, der
Nichtraucher vor den gesundheitsschädigenden Stoffen des Tabakrauches
schützt und gleichzeitig Rauchern Rückzugsräume bietet. Der 
Gesetzentwurf schreibt vor, dass es sich bei diesen Räumen 
keinesfalls um Arbeits- oder Diensträume handeln darf. Genaue 
Kriterien werden in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Hauptstelle für 
Suchtfragen und viele andere Verbände wiesen in ihren Stellungnahmen 
darauf hin, dass Raucherräume so ausgestaltet sein sollten, dass 
keine Schadstoffe aus dem Raum entweichen können. Dazu müssten diese 
mit einer automatisch schließenden Tür ausgestattet sein und mit 
einer Belüftungsanlage, um auch die Raucher selbst zu schützen.
Von vielen Verbänden und der Bundesärztekammer wurde auf die 
Erfahrungen anderer europäischer Länder bei der Durchsetzung von 
Rauchverboten verwiesen. In den meisten Ländern wird nicht nur der 
widerrechtlich Rauchende bestraft. Auch der Hausrechtsinhaber muss 
bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot mit einer Geldbuße rechnen. 
Die Bußgeldhöhe sollte im Gesetz festgelegt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es der Bundesregierung 
gelingen, den Nichtraucherschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich 
deutlich zu verstärken. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass 
Rauchverbote nicht nur die Nichtraucher schützen, sondern auch zu 
einem Rückgang des Zigarettenkonsums führen. So hatten ein Jahr nach 
Einführung des italienischen Nichtraucherschutzgesetzes bereits 
500.000 Italiener mit dem Rauchen aufgehört. Dies ist eine 
Entwicklung, die auch für Deutschland wünschenswert wäre.
Nun liegt es an den Ländern, die notwendigen Regelungen zum Schutz
der Nichtraucher auch in ihrem Kompetenzbereich zügig und möglichst 
bundeseinheitlich umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu 
Recht, in allen öffentlichen Einrichtungen, Discotheken, Theatern und
in der Gastronomie, vor dem Passivrauch geschützt zu werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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