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Dött/Flachsbarth: Besteuerung von Biodiesel überprüfen

Berlin (ots)

Zur derzeitigen Besteuerung von Biodiesel erklären
die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin im 
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Maria 
Flachsbarth MdB:
Die Besteuerung von Biodiesel muss nach Vorlage des 
Biokraftstoffberichtes der Bundesregierung auf ihre Über- aber auch 
Unterförderung überprüft werden. Dabei ist zu untersuchen, inwiefern 
die Besteuerung von Biodiesel dessen tatsächliche Marktentwicklung 
und die derzeitigen Preisschwankungen von Mineralöl berücksichtigt.
Nach Branchenangaben ist die Produktion von Biodiesel seit 
Jahresbeginn um 30-40 Prozent zurückgegangen.
Die "Schlechterstellung" von Biodiesel gegenüber fossilem 
Kraftstoff könne auch die seit Anfang des Jahres geltende 
Beimischungsverpflichtung von 4,4 Prozent Biodiesel zum herkömmlichen
Kraftstoff nicht ausgleichen, die mit 1,5 Millionen Tonnen weniger 
als die Hälfte der deutschen Biodieselproduktion ausmacht.
Im Rahmen der Zwei-Wege-Strategie wurde mit dem 
Energiesteuergesetz (EnStG) im Sommer letzten Jahres die moderate 
Besteuerung von Biodiesel festgelegt, um Biokraftstoffen das 
notwendige Entwicklungspotential für die Zukunft zu eröffnen. Seither
wird reiner Biodiesel (B100) mit 9 Cent pro Liter besteuert. Ab 2008 
wird dieser Satz um jährlich 6 Cent angehoben. Der zweite Weg wurde 
mit dem Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) beschritten, der die 
Mineralölwirtschaft ordnungsrechtlich verpflichtet, steigende 
Beimischungen von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel vorzunehmen. 
Bis zum Jahr 2015 soll so eine Gesamtquote von 8 Prozent Beimischung 
von Biodiesel und Bioethanol zum fossilen Diesel bzw. Benzin erreicht
werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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