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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl/Göbel/Grindel: Kompromiss zum Zuwanderungsrecht ist Erfolg für die Union

Berlin (ots)

Zur gestern erzielten Einigung beim
Zuwanderungsrecht erklären der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann im 
Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB, und der 
zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Wir begrüßen die Einigung beim Bleiberecht, weisen allerdings 
darauf hin, dass es sich hierbei nur um einen Teil des Gesamtpakets 
zur Novelle des Zuwanderungsrechts handelt.
Von besonderer Bedeutung für die CDU/CSU Fraktion sind dabei die 
effektivere Steuerung des Familiennachzugs, die Verbesserungen bei 
der Integration, die wirksamere Bekämpfung der Zwangsehen. Außerdem 
haben wir Konsequenzen aus den missglückten Kofferbombenanschlägen 
gezogen.
Im Einzelnen heben wir folgende wichtige Neuerungen des 
Zuwanderungspakets hervor:
1.	Familiennachzug wird gesteuert:
-	Jedes Jahr wandern im Rahmen des Ehegattennachzugs Zehntausende 
nach Deutschland (43.000 im Jahr 2006). Diese Menschen sind meist 
gering qualifiziert, sprechen kaum Deutsch, nehmen 
Sozialhilfeleistungen in Anspruch und vergrößern die 
Parallelgesellschaften in unseren Großstädten.
Diese integrationsfeindliche Entwicklung werden wir stoppen:
o	Von nachziehenden Ausländern, die ihre Ehe in Deutschland führen
wollen, erwarten wir einfache deutsche Sprachkenntnisse.
o	Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn tatsächliche 
Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur 
Eingehung der Ehe genötigt wurde (Zwangsehe).
o	Ist offensichtlich, dass die Ehe nur eingegangen wird, um in 
Deutschland leben zu können (Scheinehe), kann die Einreise verweigert
werden. Dies gilt erst recht, wenn eine solche Ehe mit einem 
deutschen Sozialhilfeempfänger eingegangen wird.
2.	Integrationsverweigerung wird sanktioniert:
-	Wer zu einem Integrationskurs verpflichtet wurde, muss diesen 
erfolgreich abschließen. Bloße Teilnahme genügt nicht (Fördern und 
Fordern).
-	Wer sich verweigert, dem droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro oder er 
läuft Gefahr, Deutschland wieder verlassen zu müssen.
-	Sozialleistungen von Hartz IV Empfängern, die am Integrationskurs 
nicht ordnungsgemäß teilnehmen, werden um 30% gekürzt.
-	Integrationsprobleme können nur gelöst werden, wenn sie den 
zuständigen Behörden bekannt sind. Um Integration durchsetzen zu 
können, sollen Sozial,- Arbeits- und Jugendbehörden 
Integrationsdefizite melden.
-	Jugendliche Intensivtäter können nicht mehr mit einem dauerhaften 
Aufenthaltsstatus rechnen und schon gleich gar nicht eingebürgert 
werden.
-	Heranwachsende Serientäter können leichter ausgewiesen werden (sog.
"Mehmet-Klausel").
-	Wer sich nicht integrieren will oder andere davon abhält, kann 
ausgewiesen werden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die andere zur 
Eingehung der Ehe nötigen.
-	Ausländische Frauen werden durch Festlegung eines Mindestalters 
beim Ehegattennachzug von 18 Jahren besser vor Zwangsehen geschützt.
3.	Die missglückten Kofferbombenanschläge haben zu Konsequenzen 
geführt:
-	Es wird Terroristen schwerer gemacht, sich als Studenten zu 
tarnen.
-	Die Fingerabdrücke aller Antragsteller nationaler Visa werden 
erhoben und ausgewertet.
-	Vor Visumerteilung wird das Umfeld der Antragsteller (Einlader, 
Bürgen) auf Sicherheitsbedenken überprüft.
4.	Sozialsysteme werden entlastet:
-	Wer als Geduldeter weniger als 6 Jahre in Deutschland lebt, wer 
nicht integrationswillig ist, wer kriminell geworden ist oder die 
Behörden getäuscht hat, bleibt weiterhin ausreisepflichtig und kann 
abgeschoben werden.
-	Wer sich aber durch Arbeit integriert, darf auf Dauer hier bleiben.
-	Dabei wird sichergestellt, dass die Bleiberechtsregelung bis zur 
Arbeitsaufnahme zu keinen höheren Sozialleistungen führt. Elterngeld 
wird erst dann gezahlt, wenn diese Ausländer Arbeit aufgenommen 
haben.
-	Die abgesenkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
dürfen erst ein Jahr später (also erst nach dem 4. Jahr) auf 
Sozialhilfeniveau erhöht werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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