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Gehb: Richterbund verkennt Sinn und Zweck der geplanten Rechtsänderungen im Bereich des Jugendstrafrechts

Berlin (ots)

Zu der Kritik des Deutschen Richterbundes an der
geplanten Erstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf 
jugendliche Gewalttäter erklärt der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt nachdrücklich, dass die 
Bundesjustizministerin nunmehr endlich die in der 
Koalitionsvereinbarung verabredete Änderung im Bereich des 
Jugendstrafrechts in Angriff nimmt. Danach sollen künftig auch 
gefährliche Gewalttäter in nachträgliche Sicherungsverwahrung 
genommen werden können, die nach Jugendstrafrecht verurteilt worden 
sind. Die Ministerin macht sich damit ein seit langem von der Union 
favorisiertes Ziel zu Eigen, das von Rot-Grün immer energisch 
bekämpft worden war.
Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Lernerfolg der Ministerin 
sogleich wieder von Funktionären des deutschen Richterbundes mit dem 
platten und arroganten Vorwurf des "Populismus" belegt wird. Es geht 
bei dem Vorhaben nicht um härtere Strafen, sondern es geht einzig und
allein um den Schutz der Bevölkerung. Es ist nicht länger hinnehmbar,
dass die Justiz wie bisher sehenden Auges "tickende Zeitbomben" auf 
die Menschheit loslassen muss, nur weil die ihre schweren Straftaten 
im jugendlichen Alter begangen haben. Es ist reichlich billig, den 
Gesetzgeber stets für Regelungslücken zu geißeln, und wenn diese dann
geschlossen werden sollen, die Regelungsvorschläge als populistisch 
zu brandmarken.
Im Gegensatz zur Bundesjustizministerin hält die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Hinblick auf die Wirksamkeit der 
Neuregelung nach wie vor ein Strafmaß von fünf Jahren für die 
Anlasstat für angemessen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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