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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kampeter: Möglicher Meilenstein für solide Haushalte

Berlin (ots)

Anlässlich der mündlichen Verhandlung beim
Bundesverfassungsgericht zum Normenkontrollantrag der Fraktionen von 
CDU/CSU und FDP gegen den Haushalt 2004 und den Nachtragshaushalt 
2004, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:
Die Unionsfraktion hält ihren Normenkontrollantrag gegen das 
Haushaltsgesetz 2004 und den Nachtragshaushalt 2004 weiter aufrecht, 
auch wenn sich die politischen Verhältnisse auf Bundesebene seither 
geändert haben. Es gibt gute Gründe an dieser Klage nach wie vor 
festzuhalten:
1.	Die verfassungsrechtlich bestehenden Hürden gegen eine 
überbordende Verschuldung müssen wirksamer ausgestaltet werden.
-	Die Staatsverschuldung in Deutschland ist in den vergangenen 
Jahrzehnten dramatisch angestiegen. Der Schuldenberg der öffentlichen
Haushalte beläuft sich inzwischen auf rd. 1.500 Mrd. EUR. Dies 
bedeutet eine Verschiebung von Lasten in die Zukunft. Eine wirksame 
Begrenzung des Schuldenmachens ist deshalb aus unserer Sicht auch 
eine Frage der Generationengerechtigkeit.
-	Deutschland hat durch den Europäischen Stabilitäts- und 
Wachstumspakt eine Verpflichtung gegenüber den Partnerländern, nicht 
nur seine Verschuldung in engen Grenzen zu halten, sondern 
mittelfristig ausgeglichene Haushalte vorzuweisen.
-	Durch die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft geraten 
die öffentlichen Haushalte in absehbarer Zeit zunehmend unter Druck.
-	Die Ausgaben im Haushalt sind in zunehmendem Maße rechtlich 
gebunden (ca. 90%), größtenteils durch gesetzliche und vertragliche 
Leistungen. Es fehlt damit die Flexibilität, auf etwaige 
Einnahmeausfälle kurzfristig mit einer entsprechenden Senkung der 
Ausgaben reagieren zu können.
Es ist offenkundig, dass der überbordenden Verschuldung möglichst 
schnell Einhalt geboten werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei der 
Artikel 115 Grundgesetz. Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze 
hat sich in den vergangenen Jahren als nicht wirksam erwiesen. Mit 
dem Nachtragshaushalt 2004 ist sie zum vierten Mal in Folge 
überschritten worden. Dabei geht es nicht um einen Parteienstreit, 
sondern darum, wie die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushalts 
und der Staatsfinanzen über Parteigrenzen hinweg gewährleistet werden
kann.
2.	Die Konjunkturklausel des Artikel 115 GG läuft angesichts der 
wachsenden strukturellen Probleme ins Leere.
Die Ausnahmeregel des Artikels 115 GG erlaubt eine erhöhte 
Kreditaufnahme zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen 
Gleichgewichts. Sie ist gedacht, um konjunkturell bedingte 
Abweichungen zu beheben. Die Wachstums- und Beschäftigungsprobleme 
der vergangenen Jahre und die daraus resultierende Krise der 
öffentlichen Haushalte sind jedoch weniger konjunkturell als vielmehr
strukturell bedingt. Die Konjunkturklausel des Art.115 GG läuft damit
ins Leere.
Darüber hinaus beruht die Vorstellung, ein gesamtwirtschaftliches 
Ungleichgewicht in Form einer Rezession könnte durch höhere 
Staatsausgaben behoben werden, die durch Schulden finanziert sind, 
auf dem Erkenntnisstand der Volkswirtschaftslehre der sechziger 
Jahre. Die neuere Theorieentwicklung bestreitet, dass das 
funktioniert. Die praktische Erfahrung mit Finanzpolitik in 
Krisenzeiten im In- und Ausland bestätigt diese Skepsis. Das ist 
durch empirische Untersuchungen unter anderem des 
Sachverständigenrates belegt.
3.	Es geht um die Stärkung der Rechte des Parlaments.
Zwar liegt das Initiativrecht für den Haushalt bei der Exekutive. Der
Legislative kommt aber eine zentrale Planungs- und Kontrollfunktion 
zu. Diese kann nicht ausgeübt werden, wenn der Haushalt derart 
eklatante Fehlveranschlagungen beinhaltet, wie dies 2004 der Fall 
gewesen ist.
Die Unionsfraktion hält die Haushaltsgrundsätze der 
Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit für zentral. Denn die 
Parlamentarier können ihre politische Kontrollfunktion über den 
Haushalt nur ausüben, wenn dem Parlament ein vollständiger und wahrer
Bundeshaushalt vorgelegt wird. Auch die Vorlage eines 
Nachtragshaushaltes erst gegen Ende des Jahres hat dazu geführt, dass
das Parlament sein Budgetrecht nicht ordnungsgemäß wahrnehmen konnte.
Bei einem Haushalt, der erst 4 Tage vor Ablauf desjenigen Jahres, für
das er Geltung hat, in Kraft tritt, ist das Ausgabebewilligungsrecht 
des Parlamentes nicht mehr gewahrt.
4.	Die Klärung des Verhältnisses zwischen der nationalen 
Verschuldungsgrenze nach Art. 115 GG und der Begrenzung des Defizits 
durch den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ist 
erforderlich.
Nachdem Deutschland im vergangenen Jahr erstmals das 
Maastricht-Defizit wieder eingehalten hat, stellt sich das Problem, 
dass die Konsolidierungsanforderungen des Stabilitäts- und 
Wachstumspaktes sich als wesentlich strenger erweisen als unsere 
nationalen Verfassungsnormen. Konzeptionell überzeugender sind die 
Maastrichter Fiskalkriterien. Sie beziehen sich auf das 
Haushalts-Ist, schließen Kontroll- und Sanktionsrechte mit ein und 
die Neuverschuldungsgrenze ist nicht an die Investitionshöhe, sondern
an das Bruttoinlandsprodukt gebunden. Aktuell muss Deutschland sein 
strukturelles Defizit jährlich um 0,5 Prozentpunkte abbauen und nach 
derzeitigem Stand bereits im Jahr 2010 gesamtsstaatlich einen 
ausgeglichenen Haushalt vorweisen.
Die Unionsfraktion erhofft sich ein Urteil, das für Klarheit 
darüber sorgt, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Haushalt 
und zur Verschuldung nicht etwa auch bei angespannter Finanzlage, 
sondern gerade bei ihr gelten. Die Klage unterstützt damit jeden 
Finanzminister in seinem Kampf für einen mittel- und langfristig 
tragfähigen Haushalt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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