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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Falk: Weichen für zukunftssichere Rente gestellt

Berlin (ots)

Die große Koalition hat sich auf Eckpunkte zur
gesetzlichen Umsetzung der Rente mit 67 geeinigt. Die 
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse 
Falk MdB erklärt hierzu:
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender 
Geburtenzahlen ist der Koalition mit der schrittweisen Anhebung der 
Regelaltersgrenze ein zentraler Schritt zur zukunftssicheren 
Ausgestaltung unseres Rentensystems gelungen. Bei den Verhandlungen 
haben wir uns von der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung 
einer durchgängigen Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre für 
alle Rentenarten leiten lassen. Im Interesse der sozialen 
Ausgewogenheit gelten allerdings Sonderregelungen für langjährig 
Versicherte. Wer mehr als 45 Beitragsjahre hat, soll mit 65 Jahren 
ohne Abschlag in Rente gehen können. Langjährig Versicherte mit 
mindestens 35 Beitragsjahren können mit 63 Jahren und Abschlägen von 
14,4 Prozent vorzeitig in Ruhestand gehen.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird stufenweise eingeführt. 
Von 2012 an, beginnend mit dem Jahrgang 1947, bis zum Jahr 2029 
steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre. Die Stufen 
der Anhebung sollen zunächst einen Monat pro Jahr (65 und 66) und 
dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen. Für die 
Geburtenjahrgänge ab 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 
Jahren. Die Regelaltersgrenzen werden grundsätzlich auch in den 
übrigen Rentenarten im Vergleich zur bisherigen Regelung entsprechend
um zwei Jahre angehoben. Das gilt z. B. für die Rente der Bergleute, 
bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für die große
Witwen- und Witwerrente.
Das Referenzalter für die Inanspruchnahme einer Rente wegen 
verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Hinterbliebenenrente wird 
auf 65 Jahre angehoben. Für erwerbsgeminderte Versicherte mit einer 
durchgängigen Erwerbsbiographie bleibt es beim Referenzalter 63 
Jahre. Danach können 63-jährige Versicherte mit 35 Beitragsjahren bis
zum Jahr 2023 weiter abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente 
beziehen. Ab dem Jahr 2024 gilt dies nur noch für 63-jährige 
erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Beitragsjahre erreicht haben.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen 
Rentenversicherung soll auch auf die Alterssicherung der Landwirte, 
in das Versorgungsrecht der Beamten sowie in andere Bereiche wie z. 
B. die Unfallversicherung und die Künstlersozialversicherung 
übertragen werden. Sie wird zudem in den Systemen der zusätzlichen 
Altersvorsorge nachvollzogen werden.
Die günstige wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr sowie 
die sich abzeichnende positive Entwicklung für 2007 stabilisiert die 
Einnahmen der Rentenversicherung deutlich. Um auch in den Jahren 2008
und 2009 den Beitragssatz stabil zu halten, wird an der im 
Koalitionsvertrag beschlossenen Anhebung des Rentenbeitrags auf 19,9 
Prozent festgehalten.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist allerdings nur eine Seite 
der Medaille. Die Koalition hat sich daher auch darauf verständigt, 
Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsquote 
älterer Menschen deutlich zu erhöhen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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