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Singhammer/Fischbach: Wunschkind Elterngeld

Berlin (ots)

Anlässlich der morgen stattfindenden 2./3. Lesung
zum Elterngeldgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB gemeinsam mit der
zuständigen Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB:
Familien in Deutschland können sich freuen. Das Elterngeld ist auf
den Weg gebracht. Es unterstützt Familien bei der Sicherung ihrer 
Lebensgrundlagen genau in der Phase, in der sich Eltern vorrangig um 
die Betreuung ihrer Kinder kümmern.
Zusätzlich zum Kindergeld bekommt jede Familie ab dem Januar 2007 
zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens zwei Dritteln
des vorherigen Nettoeinkommens desjenigen Elternteils, der für die 
Betreuung des Kindes zuhause bleibt. Ein monatliches Elterngeld von 
bis zu 1800 Euro ist möglich.
Familien bei denen der betreuende Elternteil nicht erwerbstätig 
ist, bekommen ein Mindestelterngeld von 300 Euro bezahlt. Dies konnte
die Union durchsetzen und damit eine staatliche Gängelung in ein 
bestimmtes Familienmodell verhindern. Das Mindestelterngeld 
unterstützt vor allem die traditionelle Alleinverdienerfamilie, die 
in der ursprünglichen Fassung leer ausgegangen wäre.
Weiter konnte die CDU/CSU erwirken, dass das Elterngeld zwei 
Monate länger ausgezahlt wird.
Mit der 12+2 Lösung bei den Partnerschaftsmonaten hat sich die 
Union für ein Bonussystem und gegen eine staatliche Bevormundung bei 
der Erziehungsfrage durchgesetzt.
Auch ist es der Union gelungen, dass Geringverdiener nicht mit 
Arbeitslosengeld-II-Empfängern gleichgesetzt werden. Bei Familien mit
kleinen Einkommen kann die Ersatzrate von 67 Prozent bis auf 100 
Prozent angehoben werden. Es gilt das Motto: "Arbeit muss sich immer 
lohnen."
Mit Einführung des Geschwisterbonus werden Mehrkindfamilien 
gestärkt. Die CDU/CSU konnte erreichen, dass anstatt der 
ursprünglichen Regelung von 24 Monaten, der Geschwisterbonus auf bis 
zu 36 Monate ausgedehnt wird. Damit wurde eine seit Wochen von der 
Union und Verbänden erhobene Forderung in den letzten Beratungstagen 
durchgesetzt. Der Geschwisterbonus trägt dazu bei, dass Elternpaare 
durch zeitliche Wahlfreiheit der Lebensplanung finanziell besonders 
unterstützt und nicht in ein bestimmtes Familienmodell gedrängt 
werden.
Schließlich hat die Union durchgesetzt, dass Ausländer mit 
vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung vom Elterngeldbezug 
ausgeschlossen werden. Die Neuregelung gewährleistet, dass mit der 
Zahlung des Elterngeldes keine Anreize zur Zuwanderung nach 
Deutschland gesetzt werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Fax:      (030) 227-56660
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