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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten muss weiter gewährleistet sein

Berlin (ots)

Zu dem Entwurf eines Rechtdienstleistungsgesetzes,
den das Bundeskabinett morgen verabschieden wird, erklärt der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt vom Grundsatz her, dass mit
dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine gesetzliche Neuregelung des 
Rechtsberatungsrechts erfolgt. Das bisherige Rechtsberatungsgesetz 
ist mittlerweile durch eine umfangreiche Rechtsprechung der 
Bundesgerichte in Teilen derart modifiziert worden, dass eine 
Neukonzeption notwendig geworden ist.
Oberste Maxime dieser Neukonzeption des Rechtsberatungsrechts wird
es sein, die hohe Qualität der Rechtsberatung in Deutschland für den 
rechtsuchenden Bürger zu erhalten. Von daher ist es außerordentlich 
begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf 
dazu bekennt, dass auch künftig qualifizierter und umfassender 
Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht 
werden darf und nicht von Hobbyanwälten. Nur diese Berufsgruppe ist 
sowohl von ihrer Ausbildung als auch aufgrund besonderer 
berufsrechtlicher Anforderungen (Unabhängigkeit, 
Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) her in der Lage, den 
Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden. Es käme 
schließlich auch niemand auf die Idee, im OP-Saal mit einem 
Hobbyarzt, der eine Operation am offenen Herzen durchführen soll, 
konfrontiert zu werden.
Soweit aufgrund der Rechtsprechung der Bundesgerichte gewisse 
Öffnungen des anwaltlichen Beratungsmonopols notwendig sind, wird im 
weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens intensiv und im 
konstruktiven Dialog mit den Betroffenen geprüft werden, ob die 
insoweit gefundenen Regelungen insbesondere unter dem Aspekt der 
Qualitätssicherung angemessen und zielführend sind.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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