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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Vaatz: Rostocker Erklärung der CDU Ost-MdB

Berlin (ots)

Zusammen mit dem CDU-Landesvorsitzenden von
Mecklenburg-Vorpommern Jürgen Seidel stellt heute der für den Aufbau 
Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den 
neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB, die anlässlich einer 
Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten 
verabschiedete Rostocker Erklärung vor:
Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind beachtliche Erfolge 
beim Aufbau Ost erzielt worden: Die Wettbewerbsfähigkeit 
Ostdeutschlands ist gestiegen, die Exportquote ist gewachsen und es 
sind regionale Wachstumskerne mit Ausstrahlung in die ländlichen 
Räume entstanden.
Es muss jedoch auch festgestellt werden, dass der Aufholprozess 
seit Mitte der neunziger Jahre ins Stocken geraten ist: Eine immer 
noch hohe Arbeitslosigkeit, die Abwanderung der jungen 
Erwerbsbevölkerung und zahlreiche am Rande der Zahlungsfähigkeit 
stehende Kommunen sind nur einige der negativen Auswirkungen.
Die zunehmende Gewaltbereitschaft und die Zahl von rechts- und 
linksextremistischen Straftaten, insbesondere aber die rassistischen 
Überfälle auf unsere Mitbürger in den letzten Wochen, sind Tendenzen 
denen wir entschieden entgegentreten.
Umso mehr muss die Bundespolitik daher die Sorgen der Menschen in 
Ost und West um die weiteren Perspektiven der wirtschaftlichen 
Entwicklung in den neuen Ländern wieder stärker aufgreifen. Jetzt 
kommt es darauf an, so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen 
umzusetzen, die Wachstum ermöglichen und damit den Menschen in den 
neuen Ländern Beschäftigungschancen eröffnen.
Demographischem Wandel rechtzeitig gegensteuern
Insbesondere die demographische Entwicklung stellt die neuen Länder 
vor eine große Herausforderung. Betrug bereits der 
Bevölkerungsrückgang in Ostdeutschland zwischen 1990 und 2004 7,5 
Prozent, so werden mittelfristig bis zum Jahr 2020 ein weiterer 
Bevölkerungsverlust von 10 bis 15 Prozent und langfristig bis zum 
Jahr 2050 von 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2002 prognostiziert. Die 
Abwanderung insbesondere junger und gut ausgebildeter Menschen 
verschärft das Problem.
Angesichts dieser dramatischen demographischen Entwicklung in 
weiten Teilen Ostdeutschlands muss der Bund die neuen Länder mit 
geeigneten Konzepten unterstützen. Dies gilt insbesondere auch 
deshalb, weil in den alten Bundesländern mit gewisser Zeitverzögerung
ähnliche Probleme auftreten werden.
Gesicherte Mittelausstattung durch Umsetzung des Solidarpaktes II
Um die dazu erforderlichen stabilen Förderstrukturen zu 
gewährleisten, ist eine verlässliche und langfristige 
Mittelausstattung notwendig. Es wird daher begrüßt, dass sich die 
diese Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien im 
Koalitionsvertrag zur Einhaltung der Mittelzusagen des Bundes im 
Rahmen des Solidarpaktes II verpflichtet haben. Damit hält sich der 
Bund an seine bereits getroffene Zusage, für den Aufbau Ost im 
Zeitraum von 2005 bis 2019 den neuen Ländern in Korb I 105 Milliarden
Euro und in Korb II 51 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Um eine selbsttragende Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen, ist 
jedoch eine umgehende Neuorientierung erforderlich. Der Solidarpakt 
II ist wachstumsorientiert auszurichten.
Damit die neuen Länder über die erforderliche Planungssicherheit 
verfügen können, müssen der Bund und die neuen Länder bis zum Herbst 
diesen Jahres die Verwendungskriterien der Mittel aus dem Korb I 
definieren, die für den Korb II relevanten Politikfelder abstimmen 
und die Zuordnung der EU-Strukturfondsmittel zwischen dem Bund und 
den Bundesländern klären.
Mit der gerade erfolgten ersten Lesung eines 
Investitionszulagengesetzes 2007 hat die Regierungskoalition bereits 
mit der Umsetzung des Solidarpaktes II begonnen.
Die Verlängerung der Investitionszulage, die eines der zentralen 
Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft 
darstellt, ist ein wichtiges Signal und gibt den potentiellen 
Investoren in den neuen Bundesländern Rechtssicherheit. Die 
Fortschreibung dieses Gesetzes fördert auch zukünftig 
wachstumsrelevante Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen.
In einem weiteren Schritt muss bei der jetzt anstehenden 
Verabschiedung des Bundeshaushaltes sichergestellt werden, dass die 
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen 
Wirtschaftsstruktur", wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in der 
aktuellen und mittelfristigen Finanzplanung in gleicher Höhe 
fortgesetzt sowie die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und 
Küstenschutz" auf bisherigem Niveau fortgeführt werden.
Zielgerichtete Beschäftigungspolitik
Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist das zentrale Ziel des Aufbau
Ost. Die Arbeitslosigkeit hat sich in den neuen Ländern verfestigt 
und ist im Durchschnitt mit 18,8 Prozent im Jahr 2005 doppelt so hoch
wie in den alten Ländern.
Die bisherigen Reformen am Arbeitsmarkt können höchstens als ein 
erster Schritt angesehen werden. Insbesondere die Kostenexplosion im 
Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II ist sehr bedenklich. Deshalb
ist bei der anstehenden Novelle darauf zu achten, dass die bisherigen
Fehlanreize im Leistungsangebot abgebaut werden.
Für alle, insbesondere auch für gering Qualifizierte muss ein Weg in 
Beschäftigung und Qualifizierung geebnet werden. CDU und CSU haben 
sich grundsätzlich für die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells 
ausgesprochen. Es ist nun an der Zeit, dass die Bundesregierung, wie 
im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Arbeitsgruppe einrichtet, die 
die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüft. Dabei müssen 
insbesondere die in den neuen Bundesländern mit Leistungsmissbrauch 
gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden.
88 Prozent der Unternehmen in Ostdeutschland haben weniger als 20 
Beschäftigte. Die Einführung eines Mindestlohnes würde viele dieser 
Unternehmen gefährden und damit zum Wegfall weiterer Arbeitsplätze in
den neuen Ländern führen.
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit muss bei der Verteilung der 
Bundesmittel der überproportionale Anteil der Mittel für die 
Eingliederung von ALG II-Empfängern an die neuen Bundesländer auch 
zukünftig aufrechterhalten werden.
Durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für den nachhaltigen 
Anbau, die energetische und stoffliche Nutzung von nachwachsenden 
Rohstoffen können enorme Beschäftigungspotenziale im ländlichen Raum 
eröffnet werden. Die nachhaltige Stärkung der touristischen und 
kulturellen Strukturen dient dabei vor allem dazu, Arbeitsplätze zu 
sichern und neue zu erschließen.
Unternehmens- und Innovationsstandort Ost durch effiziente 
Strukturpolitik stärken
Der weitere Ausbau der Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung 
für mehr Wachstum in den neuen Ländern. Denn gegenwärtig hat 
Ostdeutschland nicht nur die infrastrukturellen Defizite der Teilung 
zu beseitigen, sondern auch im Zuge der EU-Erweiterung zusätzliche 
Verkehrsströme zu bewältigen. Deshalb sind die Verkehrsprojekte 
"Deutsche Einheit" schnellstmöglich abzuschließen.
Die längst fälligen ICE-Trassen VDE Nr. 8.1 von Nürnberg nach Erfurt 
und Nr. 8.2 von Erfurt nach Halle/Leipzig müssen, wie angekündigt, 
bis 2016 gebaut sein. Vordringlich ist die Realisierung des 
Bahn-Projektes Sachsen- Franken- Magistrale von Dresden über 
Chemnitz, Plauen und Hof nach Nürnberg. Die A 14 besitzt eine 
elementare Lückenschluss- und Entlastungsfunktion für die neuen 
Bundesländer und muss daher schnellstmöglich fertig gestellt werden. 
Der weitere Ausbau der B 96 von Süd nach Nord muss konsequent 
fortgesetzt werden. Damit die neuen Bundesländer die Chancen, die 
sich aus der enormen Wirtschaftsentwicklung im Ostseeraum ergeben, 
nutzen können, muss das Ten-Projekt Nr. 1 
(Palermo-Verona/Mailand-München-Leipzig-Berlin) bis nach Rostock bzw.
Stralsund/Sassnitz verlängert werden.
Für den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur brauchen die neuen 
Länder auch zukünftig Öffnungs- und Experimentierklauseln, die 
vereinfachte und damit schnellere Verwaltungsverfahren ermöglichen. 
Eine Erfolgsgeschichte ist insoweit das zunächst in den neuen Ländern
erprobte Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das jetzt, wie im
Koalitionsvertrag versprochen, als 
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz bundesweite Geltung 
erhalten soll.
Ein Schwerpunkt ist bei der Innovations- und Forschungsförderung 
zu setzen. Die Industrieforschungsinitiative "Unternehmen Region" ist
ein gutes Beispiel dafür, wie klein- und mittelständische ostdeutsche
Unternehmen durch geeignete Fördermaßnahmen gestärkt und in 
innovative Netzwerke der Wissenschaft eingebunden werden können. Auch
an den im Rahmen der "High-Tech-Strategie Deutschland" für 
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereit gestellten 6 Milliarden 
Euro müssen die neuen Länder angemessen beteiligt werden. Dies gilt 
auch bei der Ansiedlung neuer internationaler Großgeräte.
Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur
Die Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte wird mit der 7. Novelle 
des Stasi- Unterlagen- Gesetzes forciert.
Es ist eine Frage unseres Demokratieverständnisses und 
Gerechtigkeitsempfindens, endlich angemessen und sichtbar den Einsatz
und das Handeln der Opfer des SED-Regimes zu würdigen. Sie haben sich
unter einer menschenverachtenden Diktatur für unsere heutige 
rechtsstaatliche und freiheitliche Grundordnung eingesetzt und dabei 
Repressionen bis hin zu langjährigen Haftstrafen erleiden müssen. In 
diesem Zusammenhang ist es völlig inakzeptabel, dass in den letzten 
Jahren durch die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen im Versorgungs-
und Rentenrecht die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und 
Verfolgern zu Ungunsten der Opfer weiter vergrößert worden ist.
Deshalb will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch in diesem Jahr, 
wie im Koalitionsvertrag bereits benannt, eine SED-Opferpension 
einführen. Denn nur ein solcher Pensionsanspruch kann den Opfern des 
SED-Regimes endlich - wenn auch spät - Genugtuung für erlittenes 
Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür geben und sie für ihren 
Einsatz für Demokratie und Freiheit würdigen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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