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Heinen: Vernünftige Einigung bei Kinderbetreuungskosten

Berlin (ots)

Anlässlich der Einigung der Koalitionspartner
bezüglich der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt die 
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Ursula Heinen MdB:
Mit der Einigung bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten 
ist ein vernünftiger Kompromiss erzielt worden. Damit wird eine 
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht und 
Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Haushalt verstärkt. Die 
Koalitionsfraktionen haben einen Schritt getan, um bestehende 
erhebliche Nachteile bei Kinderbetreuung und Berufstätigkeit der 
Eltern abzubauen. Schließlich will heute ein großer Teil der jungen 
Frauen (so selbstverständlich wie die jungen Männer) im Beruf 
bleiben, auch wenn sie Mutter werden.
Kinderbetreuungskosten können bis zu einer Höhe von zwei Drittel 
der anfallenden Kosten pro Jahr und Kind, höchstens bis zu einer 
Grenze von 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Das heißt im Einzelnen: Während Alleinverdiener die 
Kinderbetreuungskosten bei Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren
steuerlich absetzen können, können Doppelverdiener und 
Alleinerziehende die Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten bei 
Kindern im Alter von null bis 14 Jahren absetzen. Damit wird den 
Bedürfnissen von Doppelverdienerhaushalten, insbesondere mit zwei 
oder mehr Kindern, und Alleinerziehenden Rechnung getragen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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