Rachel: Gesetzesentwurf der Hospiz Stiftung überzeugt nicht
Berlin (ots)
Zur heutigen Vorstellung des Gesetzesentwurfes der Deutschen Hospiz Stiftung zu Patientenverfügungen erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Patientenverfügungen stellen neben Palliativmedizin und Hospizarbeit einen humanen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar. Es ist daher dringend erforderlich, eine gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen zu erwirken, um Rechtsklarheit zu schaffen. In dieser Hinsicht ist die Bemühung der Deutschen Hospiz Stiftung zu begrüßen.
Inhaltlich jedoch stellt der Gesetzesentwurf zu strenge Anforderungen an die Wirksamkeit einer schriftlichen Vorausverfügung. Die Notwendigkeit der ärztlichen Aufklärung vor dem Verfassen einer Vorausverfügung ist, ebenso wie eine regelmäßige Aktualisierung, evidenter Weise wichtig. Zur rechtlichen Voraussetzung für eine gültige Patientenverfügung sollten diese sinnvollen Inhalte jedoch nicht gemacht werden. Jede rechtliche Voraussetzung erhöht die Hürden für wirksame Patientenverfügungen und damit die Zahl ungültiger Vorausverfügungen. Der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet es, die Zahl der rechtlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit seiner Verfügungen möglichst gering und damit die Abfassung wirksamer Patientenverfügungen für jedermann so leicht wie möglich zu halten.
Die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist im vorliegenden Gesetzesentwurf der Hospiz Stiftung nicht auf bestimmte Krankheitsphasen beschränkt. Dies ist nicht vertretbar. Ist eine Patientenverbindung auch bei leichteren heilbaren Krankheiten verbindlich, geht es nicht um die Annahme einer tödlichen Krankheit und darum, dieser ihren Lauf zu lassen. Das Unterlassen der möglichen Heilung wäre vielmehr als Teil einer Selbsttötung zu werten. Patientenverfügungen sollten daher grundsätzlich beschränkt bleiben, in denen das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird. Mit einer solchen inhaltlichen Reichweitenbegrenzung würde den Problemen und Gefahren von Vorausverfügungen Rechnung getragen, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Patienten unverhältnismäßig zu beschneiden.
Wer die Patienten und ihr Selbstimmungsrecht ernst nimmt, muss beachten, dass sie in ihrer letzten Lebensphase vor allem wünschen, nicht alleine gelassen zu werden und keine Schmerzen zu erleiden. Neben den Regelungen zur Patientenverfügung fordert die CDU/CSU- Bundestagsfraktion daher auch eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung sowie einen Ausbau der Hospize.
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