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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Gesetzesentwurf der Hospiz Stiftung überzeugt nicht

Berlin (ots)

Zur heutigen Vorstellung des Gesetzesentwurfes der
Deutschen Hospiz Stiftung zu Patientenverfügungen erklärt der
Sprecher der CDU/CSU- Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und
Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Patientenverfügungen stellen neben Palliativmedizin und
Hospizarbeit einen humanen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar.
Es ist daher dringend erforderlich, eine gesetzliche Verankerung von
Patientenverfügungen zu erwirken, um Rechtsklarheit zu schaffen. In
dieser Hinsicht ist die Bemühung der Deutschen Hospiz Stiftung zu
begrüßen.
Inhaltlich jedoch stellt der Gesetzesentwurf zu strenge
Anforderungen an die Wirksamkeit einer schriftlichen Vorausverfügung.
Die Notwendigkeit der ärztlichen Aufklärung vor dem Verfassen einer
Vorausverfügung ist, ebenso wie eine regelmäßige Aktualisierung,
evidenter Weise wichtig. Zur rechtlichen Voraussetzung für eine
gültige Patientenverfügung sollten diese sinnvollen Inhalte jedoch
nicht gemacht werden. Jede rechtliche Voraussetzung erhöht die Hürden
für wirksame Patientenverfügungen und damit die Zahl ungültiger
Vorausverfügungen. Der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des
Einzelnen gebietet es, die Zahl der rechtlichen Voraussetzungen für
die Wirksamkeit seiner Verfügungen möglichst gering und damit die
Abfassung wirksamer Patientenverfügungen für jedermann so leicht wie
möglich zu halten.
Die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist im vorliegenden
Gesetzesentwurf der Hospiz Stiftung nicht auf bestimmte
Krankheitsphasen beschränkt. Dies ist nicht vertretbar. Ist eine
Patientenverbindung auch bei leichteren heilbaren Krankheiten
verbindlich, geht es nicht um die Annahme einer tödlichen Krankheit
und darum, dieser ihren Lauf zu lassen. Das Unterlassen der möglichen
Heilung wäre vielmehr als Teil einer Selbsttötung zu werten.
Patientenverfügungen sollten daher grundsätzlich beschränkt bleiben,
in denen das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer
Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird. Mit einer
solchen inhaltlichen Reichweitenbegrenzung würde den Problemen und
Gefahren von Vorausverfügungen Rechnung getragen, ohne das
Selbstbestimmungsrecht der Patienten unverhältnismäßig zu
beschneiden.
Wer die Patienten und ihr Selbstimmungsrecht ernst nimmt, muss
beachten, dass sie in ihrer letzten Lebensphase vor allem wünschen,
nicht alleine gelassen zu werden und keine Schmerzen zu erleiden.
Neben den Regelungen zur Patientenverfügung fordert die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion daher auch eine Verbesserung der
palliativmedizinischen Versorgung sowie einen Ausbau der Hospize.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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