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Gewalt/Kreidl: Von Rot-Grün liegen gelassene Probleme müssen endlich aufgegriffen werden

Berlin (ots)

Anlässlich der Konferenz der innenpolitischen
Sprecher von CDU und CSU erklärten der Vorsitzende der Konferenz,
Roland Gewalt MdB, und innenpolitische Sprecher der
CSU-Landtagsfraktion im Freistaat Bayern, Jakob Kreidl MdL: Das vom
Bundesrat fast einstimmig beschlossene Graffiti- Bekämpfungsgesetz
liegt seit zweieinhalb Jahren im Bundestag und wird dort von Rot-Grün
blockiert. Das neue Waffengesetz lässt das Führen von täuschend echt
aussehenden Spielzeugwaffen, sog. Anscheinswaffen, zu, mit denen auch
erhebliche Verletzungen beigebracht werden können, ohne dass Rot-Grün
hier reagiert; zwei Beispiele für den Stillstand in der rot-grünen
Sicherheitspolitik. Der Bundesinnenminister hat viele Dinge
angekündigt, die auch von der Union auf Landes- und Bundesebene
unterstützt werden. Umgesetzt hat er davon allerdings kaum etwas,
weil er sich gegenüber den Regierungsfraktionen im Deutschen
Bundestag nicht durchsetzen konnte. Gerade die dringend notwendige
Novellierung des Sachbeschädigungstatbestandes im Strafgesetzbuch,
das sog. Graffitibekämpfungsgesetz, ist ein Beispiel für die
Handlungsunfähigkeit der rot-grünen Koalition in weiten Bereichen der
Innen- und Justizpolitik. Seit 1998 hat die CDU/CSU-Fraktion im
Bundestag mehrfach versucht, die §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch so zu
fassen, dass Graffitischmierereien auch auf Metall und Glas in jedem
Fall strafrechtlich verfolgt werden können und die bislang äußerst
komplizierte Beweisführung erleichtert wird. Auch die Länderkammer
hat hier mittlerweile den dritten Gesetzesentwurf dem Bundestag
vorgelegt. Bislang ohne Erfolg. Der Bundestag könnte nach einem
Wahlsieg der Union im Herbst den Gesetzesentwurf des Bundesrates ohne
Abänderungen sofort verabschieden. Auch das Problem der
Anscheinswaffen könnte sehr schnell nach einer Veränderung der
Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag gelöst werden. Eine
Gesetzeslücke im neuen Waffengesetz macht es möglich, dass auch
Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit täuschend echte
Spielzeugwaffen führen können. Immer wieder ist die Polizei hier mit
äußerst gefährlichen Situationen konfrontiert, wo sie unmöglich
erkennen kann, ob das Gegenüber eine echte oder unechte Waffe auf die
Beamten richtet. Auch – das haben jüngst Fälle in Berlin gezeigt –
können diese Waffen aus zwei Meter Entfernung abgefeuert erhebliche
Verletzungen zufügen. Die bestehende Gesetzeslücke muss daher
umgehend geschlossen werden. Die genannten Beispiele zeigen, dass die
Länder bei der Kriminalitätsbekämpfung entscheidend auf die
Gesetzgebung des Bundes angewiesen sind. Die für die Sicherheit in
den Ländern notwendigen Gesetzesvorhaben müssen nach einem
Regierungswechsel daher vordringlich behandelt werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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