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Heinen/Kaupa: Jugendschutz fehlt bei Schnapsbrausepulver

Berlin (ots)

Zum verstärkten Konsum von Schnapsbrausepulver,
einem neuen In- Getränk bei Jugendlichen, erklären die Beauftragte
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die Beauftragte für
Drogen, Gerlinde Kaupa MdB:
Schnapsbrausepulver ist ein Getränk, das gezielt Jugendliche
anspricht und zunehmend über das Internet auch an Minderjährige
verkauft wird. Mit einem einfachen Klick bei der falschen
Altersangabe kann ein 14-jähriger auf der Homepage des
hochprozentigen Pulvers am Jugendschutzgesetz vorbei bestellen -
obwohl der Kauf erst ab 18 erlaubt ist. Der Händler hat mit der
Altersabfrage seine Schuldigkeit getan und alle gesetzlichen Auflagen
erfüllt.
Weniger Tage später erhält der Teenager ein Paket mit 10, 20, 30
Instantpulvertütchen. Das harmlos aussehende Brausepulver beinhaltet
jedoch im angegebenen Mischungsverhältnis laut Deklaration 4,8
Volumenprozent Alkohol, was fast eineinhalb Gläschen Schnaps
entspricht. Das Fatale: das Mischungsverhältnis kann der Jugendliche
selbst bestimmen.
Die rot-grüne Regierung sieht keinerlei Handlungsbedarf, diese
Gesetzeslücke zu schließen. Ganz im Gegenteil! Das Problem der
fingierten Altersangabe im Netz sei vergleichbar mit dem des
Alkoholkaufs eines Erwachsenen für einen Jugendlichen, dies könne
laut aktueller Anfrage an die Bundesregierung ja auch nicht
unterbunden werden. So sieht die Regierung stumm zu wie sich das
Geschäft mit dem Schnapsbrausepulver immer mehr ins Internet
verlagert und den minderjährigen Jugendlichen alle Türen zum
Alkoholmissbrauch öffnen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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