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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schauerte: Datenhunger des Staates Grenzen setzen

Berlin (ots)

Anlässlich des neuen Kontenabrufverfahrens durch
das heute in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit“ erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Effiziente Terrorismusbekämpfung und effektiver Verbraucherschutz
sowie die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Sozialmissbrauch
sind wichtige und richtige staatliche Aufgaben. Dies darf jedoch auch
nach dem 11. September kein Grund sein, alle Schranken fallen zu
lassen und dem Staat Zugriff auf die Privatsphäre der Bürger und
Unternehmen zu gewähren.
Deutschland ist dabei, Grenzen zu überschreiten, die noch vor
wenigen Jahren absolut tabu waren. Ein Schnüffelstaat wird keineswegs
dadurch akzeptabel, dass Otto Schily Innenminister ist. Die Union
muss darauf achten, dass die Verhältnismäßígkeit in allen Bereichen
gewahrt und ein Übermaß an Kontrolle verhindert wird.
Die jüngeren Gesetzesvorhaben und Vorstöße von Rot-Grün und der
Europäischen Union geben in der Summe Anlass zu großer Sorge. Das
Leitbild des in seiner Privatsphäre geschützten Bürgers und der
freien Wirtschaft mit ihrem Recht auf Wahrung der
Geschäftsgeheimnisse tritt zunehmend in den Hintergrund der
politischen Debatte.
Die verfassungsrechtlich verbürgte informationelle
Selbstbestimmung und der Datenschutz werden immer öfter leichtfertig
über Bord geworfen, ohne dass die damit verfolgten und im Grundsatz
oftmals richtigen Ziele erfüllt werden können.
Jüngstes Beispiel ist die heute in Kraft tretende faktische
Abschaffung des Bankgeheimnisses durch das neue Kontenabrufverfahren.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorstoß durch das
Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren doch noch gestoppt
wird.
Gläserne Konten sind aber nur die Spitze des Eisberges. In den
vergangenen Jahren und in der aktuellen Diskussion zeigt sich in
verschiedensten Politikfeldern eine eindeutige Tendenz, den
Datenschutz sukzessive auszuhöhlen. Die Liste der Versuchungen ist
lang:
  • Pläne der EU zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten;
  • Pläne der EU, interne Produktinformationen offen zu legen, um die Erlaubnis für gesundheits- und mehrwertbezogene Angaben von Lebensmitteln zu erhalten (Health-Claims-Verordnung);
  • Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines „Registers für unzuverlässige Unternehmen“ in die Betriebe bereits bei Ermittlungen und nicht erst bei rechtskräftiger Verurteilung aufgenommen werden sollen, um sie von öffentlicher Vergabe auszuschließen;
  • Einführung des mittelbaren Auskunftsanspruchs über Kalkulationsgeheimnisse im Rahmen der neu geschaffenen Verbände- Gewinnabschöpfung im novellierten Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb;
  • Vorschläge zur Speicherung des genetischen Fingerabdrucks schon bei Bagatelldelikten;
  • Pläne, den Geheimdiensten jederzeit Einsicht in private Konten und Zugriff auf Kundendaten von Reiseunternehmen und Autovermietern zu gewähren.
In Zukunft muss der Gesetzgeber noch penibler darauf achten, die
Privatsphäre der Bürger und die Geschäftsgeheimnisse der Betriebe
nicht weiter auszuhöhlen. Alle politischen Parteien sind
aufgefordert, in Zukunft den Datenschutz wieder ernst zu nehmen und
die bereits vorgenommenen oder geplanten Aushöhlungen noch einmal
sehr kritisch zu hinterfragen. Der gläserne Bürger und das gläserne
Unternehmen passen nicht in eine freiheitliche Gesellschaft.
Doppelmoral und Schnüffelmentalität gehören nicht in einen
Rechtsstaat. Das haben die negativen Erfahrungen in der ehemaligen
DDR schmerzlich gezeigt. Dem Datenhunger des Staates müssen Grenzen
gesetzt werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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