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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Patientenverfügungen dürfen nicht würdevolles Sterben verhindern

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Debatte über
Patientenverfügungen im Plenum des Deutschen Bundestags erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen und stellvertretende Vorsitzende der
Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“, Hubert
Hüppe, MdB:
Heute debattieren wir über die gesetzliche Regelung von
Patientenverfügungen. Es ist bedauerlich, dass damit nur ein
Teilaspekt die Diskussion dominiert. Die ambulante Versorgung
schwerkranker und sterbender Menschen, wie zum Beispiel eine
flächendeckende Palliativversorgung, ist in Deutschland nur
unzureichend abgesichert. Eine Mehrzahl der Menschen möchte zu Hause
sterben. Die Realität ist jedoch, dass derzeit 70 % der Menschen in
Einrichtungen sterben. In Deutschland ist hier noch sehr viel zu tun.
An Patientenverfügungen dürfen nicht zu große Erwartungen geknüpft
werden. Zu Recht kritisieren Behindertenvertreter, dass
Patientenverfügungen erhebliche Gefahren bergen. In Zukunft könnten
Patienten nicht mehr alles bekommen, was medizinisch notwendig wäre.
Außerdem werden alte, kranke oder behinderte Menschen dem sozialen
Druck ausgesetzt, eine Verfügung auszufüllen - aus Angst, sie würden
der Gesellschaft zur Last fallen. Dem Menschenbild der Gesellschaft,
dass es besser ist zu sterben, als von anderen abhängig oder nicht
einwilligungsfähig zu sein, wird Vorschub geleistet. Dies wendet sich
auch potenziell gegen Menschen mit Behinderungen, die unter uns
leben.
Der von der Bundesjustizministerin zurückgezogene Gesetzentwurf
sah die extrem gefährliche Regelung vor, dass alleine Arzt und
gesetzlicher Betreuer sich über den mutmaßlichen Patientenwillen
einigen und die lebensnotwendige Nahrungszufuhr abstellen können. Für
Wachkomapatienten, Altersverwirrte oder Alzheimerpatienten könnte
dies bedeuten, dass sie ohne Zustimmung der Angehörigen oder des
Pflegepersonals schlichtweg verhungern und verdursten. Obwohl der
Entwurf zurückgezogen wurde, lebt sein Gedankengut weiter. Die
Äußerungen von Rolf Stöckel (SPD) und Michael Kauch (FDP) zeigen,
dass sie diesen Entwurf nur als ersten Schritt zum assistierten
Selbstmord sehen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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