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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Connemann: Beim Hochwasserschutz muss Trittin die Bundesländer fragen

Berlin (ots)

Zu den heutigen Beschlüssen im Bundesrat zum
Hochwasserschutzgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion
des Deutschen Bundestages, Peter-Harry Carstensen MdB, und die
zuständigen Berichterstatterinnen, Julia Klöckner MdB und Gitta
Connemann MdB:
Wichtigste Errungenschaft der heutigen Bundesratssitzung ist die
Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes. Damit ist
klargestellt, dass Trittin das Gesetz nicht nach seinen ideologischen
Umweltvorstellungen allein durchsetzen kann. Nachdem die
Bundesregierung mit ihrem ersten Entwurf für ein Gesetz zum
vorbeugenden Hochwasserschutz sowohl in den eigenen Reihen, als auch
im Bundesrat sprichwörtlich baden gegangen war, folgte heute die
zweite kalte Dusche. Auch die Forderung von Rot-Grün, den Ackerbau in
erosionsgefährdeten Abflussbereichen bis Ende 2012 zu verbieten,
wurde vom Bundesrat zurückgewiesen. Jetzt wird der
Vermittlungsausschuss angerufen, um die dringend notwendige
Überarbeitung des Gesetzes in seiner Gesamtheit anzugehen.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen in
erosionsgefährdeten Abflussbereichen waren ohnehin nicht viel mehr
als ein Scheinkompromiss. Die Bewirtschaftungsauflagen kommen für die
betroffenen Landwirte faktisch einem Ackerbauverbot gleich.
Die Union ist sich daher einig, keinem Ackerbauverbot und auch
keinerlei Beschränkungen zuzustimmen. Vielmehr muss Ackerbau auch in
Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten
weiterhin entsprechend den Regeln der guten landwirtschaftlichen
Praxis möglich sein. Wir warnen nochmals eindringlich davor, das
Hochwasserschutzgesetz mit angeblichen Bodenschutzmaßnahmen auf
Kosten der Landwirte und Anrainer für umweltpolitische Ordnungszwecke
zu missbrauchen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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