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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klaeden: Verdacht der Begünstigung von Schleuserkriminalität durch die Bundesregierung besteht weiter

Berlin (ots)

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen
mindestens fünf Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes Anlässlich der
Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum
Verdacht der Begünstigung von Schleuserkriminalität durch die
Bundesregierung, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden, MdB:
Der Verdacht der Begünstigung von Schleuserkriminalität durch die
Bundesregierung besteht weiter. Die Antwort der Bundesregierung auf
die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/3032)
kann diesen Verdacht nicht ausräumen.
Die Bundesregierung hat mehr als vier Monate gebraucht, um die
Große Anfrage zu beantworten. Die Antwort vom 2. September 2004
bewegt sich auf der bisherigen Linie der Bundesregierung: Schönreden,
Beschwichtigen und Vertuschen. Die vom Landgericht Köln im Februar
dieses Jahres als „kalter Putsch der Leitung des Auswärtigen Amtes
gegen die bestehende Gesetzeslage“ bewertete Visumserteilungspraxis
wird in ihrem zentralen Kritikpunkt fortgeführt.
Nach wie vor gilt der mit der geltenden Rechtslage nicht im
Einklang stehende Grundsatz des Fischer/Volmer-Erlasses vom 3. März
2000: „Im Zweifel für die Reisefreiheit“. Bundesinnenminister Otto
Schily und Bundeskanzler Gerhard Schröder sind offenkundig nicht
bereit, sich gegen die von Bundesaußenminister Josef Fischer
verfolgte Ideologie der Grünen durchzusetzen. Sie nehmen billigend in
Kauf, dass die im Kölner Schleuserprozess bekannt gewordenen
massenhaften Einschleusungen Kriminellen, Schwarzarbeitern,
Prostituierten und auch von mutmaßlichen Terroristen weitergehen
können.
Die Pressemeldungen der letzten Tage sind hierfür ein deutlicher
Beleg: Visa-Skandal an der deutschen Botschaft in Albanien,
Visumserteilung an einen terrorverdächtigen Ausländer durch die
deutsche Botschaft in Algier, öffentlicher Streit zwischen Fischer
und Schily wegen dieser Visumserteilung, bei dem sich erneut grüne
Ideologie gegen berechtigte Sicherheitsbedenken durchsetzt.
Die Bundesregierung musste in ihrer Antwort einräumen, dass gegen
fünf ihrer Bediensteten mittlerweile strafrechtliche
Ermittlungsverfahren laufen. Dabei wird nach Auskunft der
Bundesregierung wegen Verdacht von Bestechlichkeit (1 Fall), Verdacht
der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassen (1 Fall)
und Verdacht der uneidlichen Falschaussage (3 Fälle) ermittelt. Von
der Einleitung von Disziplinarverfahren gegen diese Bedienstete oder
Suspendierungen sagt die Bundesregierung nichts.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, daß die Antwort
der Bundesregierung nach der Sommerpause im Plenum debattiert wird
und sodann über mögliche weitere Schritte zur parlamentarischen
Klärung der Angelegenheit befinden. Die Antwort auf die Große Anfrage
ist abrufbar auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter
www.cducsu.de unter „Initiativen“.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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