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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Kindeswohl muss Vorrang haben

Berlin (ots)

Zum Entwurf des Gesetzes zur Überarbeitung des
Lebenspartnerschaftsrechts, den die Fraktionen von SPD und Bündnis
90/Grüne heute vorgelegt haben, erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB: Die von der
Regierungskoalition geplante Zulassung der Stiefkindadoption durch
gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Elternteils überschreitet
eine Grenze, die der in unserer Verfassung verankerte besondere
Schutz von Ehe und Familie setzt. Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber für
gleichgeschlechtliche Lebenspartner Rechte und Pflichten treffen, die
denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dies respektiert auch die
CDU/CSU-Fraktion. Ein Adoptionsrecht geht jedoch darüber hinaus, weil
es nicht die Rechte und Pflichten der Lebenspartner untereinander
regelt, sondern Dritte – nämlich die Kinder – einbezieht.
Wer behauptet, die Möglichkeit der Stiefkindadoption durch den
gleichgeschlechtlichen Partner eines Elternteils sei im Interesse des
Kindes, betreibt Augenwischerei. Dem Interesse des Kindes an sozialer
und materieller Sicherheit können die Lebenspartner auch ohne
Adoption gerecht werden, wenn sie sich zum Beispiel vertraglich
verpflichten, dem Kind Unterhalt zu zahlen. Wenn SPD und Grüne darauf
verweisen, ein Adoptionsrecht schaffe gesetzliche Ansprüche der
Kinder gegenüber dem Lebenspartner von Vater oder Mutter und damit
mehr Sicherheit, verschweigen sie, dass den Kindern andererseits ein
zentrales Recht genommen wird: Das Recht auf eine gesetzlich
geschützte Beziehung zu seinen Eltern. Jedes Kind hat Anspruch auf
Vater und Mutter. Dieser Anspruch wird dem minderjährigen Kind bei
einer Adoption durch den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
genommen, ohne dass es selbst darüber entscheiden kann. Die
Zustimmungspflicht durch den bisherigen Elternteil und eine am
Kindeswohl orientierte gerichtliche Entscheidung über die Adoption
kann dies nicht kompensieren. Es ist Sinn und Zweck des
Adoptionsrechts, die Interessen der Kinder zu schützen, nicht die der
Eltern.
Ehe und Familie, so steht es im Grundgesetz, stehen unter dem
besonderen Schutz des Staates. Wenn der Staat die Stiefkindadoption
durch den gleichgeschlechtlichen Partner eines Elternteils zulässt,
schafft er nicht die Angleichung der Rechte und Pflichten von
Lebenspartnern und Eheleuten, sondern setzt die Lebenspartnerschaft
der Ehe gleich. Die eingetragene Lebenspartnerschaft, das hat das
Bundesverfassungsgericht jedoch ausdrücklich erklärt, ist von dem
besonderen Schutz für Ehe und Familie nicht erfasst.
Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert nicht nur den Inhalt des
Gesetzentwurfs, sondern auch die Art und Weise, wie die
Bundesjustizministerin die Pläne publiziert, ohne das Parlament zu
informieren. Erst am heutigen Tag, also vier Tage nach der
Ankündigung durch Frau Zypries auf dem Christopher-Street-Day, hat
die Opposition den Gesetzentwurf erhalten, der noch in dieser Woche
in erster Lesung beraten werden soll. Dies ist eine Missachtung des
Parlaments und wird der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Themas
nicht gerecht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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