Marschewski: Rot-Grün muss Verpflichtungen zur Kulturarbeit nach § 96 BVFG wieder ernst nehmen
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des Antrages der Unionsfraktion Das gemeinsame historische Erbe für die Zukunft bewahren (Drucksache: 15/2819) im Deutschen Bundestag (TOP 14 a/b) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Seit Jahren kommt die rot-grüne Bundesregierung ihren Verpflichtungen aus § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) nicht nach. Die so genannte Neukonzeption der Bundesregierung zur Vertriebenenkulturarbeit wird seit Jahren lediglich dazu genutzt, die Haushaltsansätze zu reduzieren und die Heimatvertriebenen und ihre Organisationen aus der Mittelbewirtschaftung auszuschließen.
Seit 1999 wurden die Etatansätze für die Aufgaben des § 96 BVFG um rund 40 %, von 25 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro, reduziert. Größte Streichposition war dabei die wichtige kulturelle Breitenarbeit der Vertriebenen. Damit beschreitet Rot-Grün fortlaufend den Weg von einer lebendigen Kulturarbeit hinein ins Museum.
Das Ziel einer lebendigen Volks- und Alltagskultur wird von der Bundesregierung offensichtlich nicht verfolgt. Die regionalspezifische und vielfältige Struktur einer dezentralen Kulturarbeit wurde aufgegeben.
Und angesichts der erfolgten Osterweiterung der Europäischen Union ist es nicht zu verstehen, dass die rot-grüne Bundesregierung für die grenzüberschreitende Kulturarbeit keine Mittel mehr vorsieht. Mit ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die rot- grüne Bundesregierung auf, eine Neukonzeption ihrer Neukonzeption der Kulturarbeit nach § 96 BVFG vorzunehmen. In diese Konzeption sollen:
die kulturschaffenden Einrichtungen der Heimatvertriebenen einbezogen werden,
im grenzüberschreitenden Austausch mit den Partnern in Europa das gemeinsame kulturelle Erbe gesichert und zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden,
eine Förderstruktur geschaffen werden, die dieser Kultur von nationalem Rang entspricht.
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