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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Schauerte: Rot-Grün muss die Gesellschafterfremd-finanzierung nachbessern!

Berlin (ots)

Anlässlich der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
beantragten Selbstbefassung des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages mit der Gesellschafterfremdfinanzierung erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael
Meister MdB, und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand,
Hartmut Schauerte MdB:
Die Bundesregierung hat im Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages erklärt, dass sie die Vorschrift über die
Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG) nicht ändern will. Mit
einem BMF-Schreiben werde den Anliegen der Wirtschaft hinreichend
Rechnung getragen. Insbesondere für die sog. Rückgriffsfälle, in
denen eine Bank einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen gewährt, für
das sich der Gesellschafter verbürgt, sei im BMF-Schreiben eine
zufrieden stellende Lösung gefunden worden.
Die Vorschrift über die Gesellschafterfremdfinanzierung versagte
ursprünglich in grenzüberschreitenden Fällen die steuerliche
Anerkennung überzogener Fremdfinanzierungen durch Gesellschafter, wie
sie typischerweise unter Ausnutzung des internationalen
Steuergefälles vorgenommen werden. Zu diesem Zweck wurden bei einem
Verhältnis des Eigenkapitals zu Fremdkapital von 1:1,5 Zinsausgaben
steuerlich nicht anerkannt, sondern als steuerpflichtige
Gewinnausschüttung behandelt. Die Regierungsfraktionen hatten diese
Regelung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit europäischem Recht auf
inländische Fallgestaltungen ausgedehnt und verschärft.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Brisanz dieser
Neuregelung bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt. Sie konnte
erreichen, dass die Freigrenze, bis zu der die Regelung nicht
anwendbar ist, von 50.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben wurde und
Vergütungen für Sachkapitalüberlassungen vom Anwendungsbereich der
Vorschrift ausgenommen wurden. Weitere Zugeständnisse, insbesondere
mit Blick auf das Verhältnis Eigen-/Fremdkapital und die
Rückgriffsfälle, konnten seinerzeit nicht erreicht werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat angesichts der
existenzbedrohenden Auswirkungen der Vorschrift die von der
Bundesregierung initiierte Neureglung sowie das geplante BMF-
Schreiben eine Selbstbefassung des Finanzausschusses verlangt und die
Regelung kritisch hinterfragt.
Zwar ist das Ziel der Vorschrift, nämlich missbräuchliche
Fallgestaltungen zu unterbinden, nach den Leitlinien der OECD nicht
zu beanstanden. Jedoch ist die bloße Ausdehnung der Vorschrift auf
inländische Gesellschafter und die Verschärfung der Vorschrift nicht
gerechtfertigt, da bei rein inländischen Sachverhalten in Deutschland
erwirtschaftete Erträge nicht der Besteuerung entzogen werden.
Getroffen werden vielmehr übliche Finanzierungsformen wie
beispielsweise die sog. Rückgriffsfälle, so dass viele Unternehmen
steuerlich massiv belastet werden und zum Teil in ihrer Existenz
bedroht sind. Diese und weitere Probleme lassen sich nicht bloß durch
ein BMF-Schreiben lösen, das für die Gerichte nicht verbindlich ist
und daher den betroffenen Unternehmen keine Rechtssicherheit gewährt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass die Bundesregierung
ihre praxisfeme Haltung aufgibt und die bestehenden Probleme und
Rechtsunsicherheiten nicht mit einem fragwürdigen BMF-Schreiben
beseitigt. Erforderlich ist eine klare gesetzliche Regelung, die
berechtigte wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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