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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach/Röttgen/Koschyk: Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Beratung des Antrags der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion zur erweiterten Nutzung der DNA-Analyse zur
wirksamen Verbrechensbekämpfung erklären der Stellvertretende
Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolitische Sprecher, Dr.
Norbert Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die erfolgreiche Aufklärung schwerster, auch lange zurückliegender
Verbrechen in Deutschland und im Ausland zeigt, dass die DNA-Analyse
ein verlässliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur
Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung
zu Unrecht Beschuldigter ist. Gerade angesichts der besorgniserregend
hohen Kriminalität gebietet der Schutz der Bevölkerung insbesondere
vor schweren Straftaten eine konsequente und umfassende Nutzung der
Möglichkeiten der DNA-Analyse. Dennoch wird dieses Instrument nicht
in dem Maße genutzt, wie dies Praktiker aus Polizei und Justiz
fordern und wie dies technisch möglich wäre.
Die Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen
Strafverfahren ist nach § 81 g StPO grundsätzlich nur aus Anlass
einer Straftat von erheblicher Bedeutung möglich. Auch die demnächst
in Kraft tretenden Änderungen im Sexualstrafrecht werden insofern nur
zu einer Ausweitung auf die Sexualstraftaten aus dem 13. Abschnitt
des StGB, also nicht auf alle sexualbezogenen Straftaten führen. In
allen anderen Deliktbereichen, also auch etwa bei Banden- , Drogen
und Organisierter Kriminalität bleibt es bei den bisherigen Hürden.
Diese Beschränkung ist zu eng. Vielmehr erscheint es sinnvoll, die
Regelungen zum genetischen Fingerabdruck den Regelungen für den
klassischen Fingerabdruck anzunähern.
Taugliche Anlasstaten für eine DNA-Analyse müssen künftig
insbesondere auch solche Straftaten sein, die gewerbsmäßig oder von
einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert begangen
werden. Dabei geht es um Delikte, die für sich genommen nicht
unbedingt Straftaten von erheblicher Bedeutung sein müssen, jedoch in
ihrer Gesamtheit als Serien- oder Bandendelikte regelmäßig
erheblichen Schaden und nachhaltige Verunsicherung der Bevölkerung
verursachen. Darüber hinaus sollten auch an sich weniger gewichtige
Straftaten aus dem Bereich der Betäubungskriminalität in Anbetracht
der mit diesem Deliktsbereich verbundenen Gefahren für die Sicherheit
im Allgemeinen und für das Leben und die Gesundheit von Menschen im
Besonderen Anlasstat für eine DNA-Analyse sein können.
Die Möglichkeiten der DNA-Analyse lassen sich nur dann effizient
nutzen, wenn dieses Instrument nicht durch bürokratische Hürden
unpraktikabel gemacht wird. Darum muss die DNA-Analyse bei anonymen
Tatspuren durch Polizei und Staatsanwaltschaft selber angeordnet
werden können, ohne vorher erst noch eine richterliche Entscheidung
abwarten zu müssen. Der gegenwärtige Richtervorbehalt ist ein
unnötiger bürokratischer Aufwand, führt zu Verzögerungen in
Ermittlungsverfahren und ist daher überflüssig. Er behindert in
vielen Fällen eine schnelle Aufklärung und damit auch eine
Verhinderung künftiger schwerer Straftaten.
In dem heute debattierten Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion darum
einen Gesetzentwurf, der die Ermittlung und Speicherung des
genetischen Fingerabdruckes (DNA-Identifizierungsmuster) – wie beim
herkömmlichen Fingerabdruck – als normalen Bestandteil der
erkennungsdienstlichen Behandlung vorsieht;
die DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität, beispielsweise im
Bereich der Drogenkriminalität und bei allen Straftaten mit
sexuellem Hintergrund ermöglicht;
den Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymem
Spurenmaterial aufhebt und eine Strafandrohung für den
bestimmungswidrigen Missbrauch von DNA-Proben enthält.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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