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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Auf den richtigen Maßnahmen-Mix kommt es an

Berlin (ots)

Anlässlich der Pläne des Bundesfinanzministeriums
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Schattenwirtschaft ist ein stark wachsender
„Wirtschaftszweig“. 1998 soll der geschätzte Umsatz noch 280 Mrd.
Euro betragen haben, 2003 soll er schon auf 370 Mrd. angewachsen
sein. Das ist eine Steigerung von 32 % in sechs Jahren. Die
schattenwirtschaftlich erarbeitete Wertschöpfung erreichte damit im
Jahr 2003 etwa 16 % des BIP. Durch die Schattenwirtschaft gehen
Steuern und Sozialabgaben in enormer Höhe verloren. Die
Volkswirtschaft wird in unverantwortbarer Weise geschädigt.
Gleich-wohl ist Schwarzarbeit nach aktuellen Umfragen ein
Kavaliersdelikt. Fast jeder Zweite in Deutschland kann sich
vorstellen, selbst mal schwarz zu arbeiten, wenn sich eine
Gelegenheit ergäbe.
Wachstum und Auswirkungen der Schattenwirtschaft machen deutlich,
dass sie eingedämmt werden muss. Das Übel wird wegen der zahlreichen
Ursachen nicht nur mit einer Maßnahme – wie z.B. der Senkung der
Steuer- und Abgabenlast - beseitigt werden können. Legale Minijobs
waren unter Steuer- und Abgabengesichtspunkten „so günstig wie noch
nie“. Auch der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen. So fallen
beispielsweise für eine Reinigungskraft im privaten Haushalt 12 %
Steuern und Sozialabgaben an, die im Rahmen des
Haushaltsscheckverfahrens abgeführt werden können. Außerdem gewährt
das Finanzamt eine Ermäßigung der Einkommensteuer.
Ebenso wenig werden die vom Bundesfinanzministerium erwogenen
Maßnahmen die Schattenwirtschaft nachhaltig eindämmen können. Diese
Maßnahmen setzen in unverhältnismäßiger Weise auf Repression und
werfen zudem eine Reihe von Fragen auf. Fraglich ist z.B., ob der
Gesetzentwurf geeignet ist, das Unrechtsbewusstsein in der
Bevölkerung zu verändern, ob der Einstieg in den Aufbau einer
„Bundes-Strafverfolgungsbehörde“ mit einer unüberschaubaren
Vermischung von Bundes- und Landeskompetenzen sinnvoll und zulässig
ist, ob die engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen für das Betreten
von Räumen und das Feststellen persönlicher Angaben vorliegen und ob
nicht die Pflicht zur Rechnungsausstellung zu einer neuen, unnötigen
Bürokratiewelle führt.
Die Eindämmung der Schattenwirtschaft wird nur bei einem richtigen
Mix an präventiven und repressiven Maßnahmen gelingen. Dieser Mix ist
von der Bundesregierung bislang nicht gefunden worden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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