Götz: Sozialhilfe wieder gestiegen - Kommunen müssen zahlen
Berlin (ots)
Zur Mitteilung des Statistischen Bundesamtes über das Ansteigen der Sozialhilfe im Jahr 2002 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
In Berlin liegen die Pro-Kopf-Ausgaben für Sozialhilfe bei 523 im Jahr - umgerechnet auf alle Berliner gleich ob erwerbstätig oder nicht, ob Säugling oder Greis. Eine vierköpfige Berliner Durchschnittsfamilie muss von dem, was sie verdient, im Schnitt 2092 pro Jahr für Sozialhilfen ausgeben. Das ist eine kaum mehr zumutbare Solidarleistung!
Im Bundesdurchschnitt stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben auf 266 . Insgesamt mussten die Kommunen 24,7 Mrd. (+3 %) für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz an 2,76 Mio. Personen (+2,2 %) in 1,44 Mio. Haushalten bezahlen. Die Hilfen zum Lebensunterhalt stiegen um 2,8 %. Die Hilfen zur Pflege (+3,1 %), die Eingliederungshilfen für Behinderte (+3,4 %) und die Hilfen bei Krankheit (+6,8 %) stiegen noch schneller an.
In den neuen Ländern wächst die Sozialhilfequote rasant (+7 %) und gleicht sich mit 3 % immer mehr dem Westniveau an. Das kommunale Haushaltsdesaster ist nicht in den Griff zu bekommen, wenn dieser Trend anhält. Deshalb muss die Wirtschaft wieder wachsen.
Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wollen CDU und CSU den Niedriglohnsektor deutlich stärken. Das muss sein, denn die Hälfte der Langzeitarbeitslosen ist gering qualifiziert. Die Kommunen sollen umfassende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Förderung vor Ort bekommen. Wer kooperiert, bekommt endlich wieder eine gute Chance. Wer nicht kooperiert, der muss mit Sanktionen rechnen.
Die meisten Langzeitarbeitslosen brauchen mehr als nur einen Job. Sie brauchen unter anderem Hilfe bei der Wohnungsversorgung, der Kinderbetreuung, der Lösung von Schuldenproblemen und psycho-soziale Unterstützung. Das kann die Bundesanstalt für Arbeit nicht schaffen. Viele Kommunen haben die Erfahrung und sollen deshalb Träger dieser umfassenden Aufgabe werden.
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Pflegeversicherung und die Hilfen für Behinderte und bei Krankheit müssen neu geregelt werden. Es darf nicht weiter sein, dass der Bund dafür Gesetze macht und die Gemeinden mit diesen schnell wachsenden Kosten allein lässt. Es muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Dieses Prinzip heißt Verursacherkonnexität und muss im Grundgesetz verankert werden.
Die neue Sozialhilfestatistik belegt: die Reform der Gemeindefinanzen muss umfassend angegangen werden. Die rot-grünen Vorschläge reichen hinten und vorne nicht.
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