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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Ethisch unproblematische Alternativen zum Klonen fördern

Berlin (ots)

Zum Abschluss der Konferenz „Klonen in
biomedizinischer Forschung und Reproduktion“ erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof.
Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Klonkonferenz hat verdeutlicht, dass der Bundestag mit dem
interfraktionellen Antrag für ein internationales generelles
Klonverbot den richtigen Weg beschritten hat. Das Verbot des
reproduktiven Klonens ist nahezu weltweit Konsens. Aber auch das so
genannte therapeutische Klonen darf - mit Blick auf die sehr großen
ethischen Probleme, die es mit sich bringt, nicht zugelassen werden.
Es hat sich erneut bestätigt, dass die Heilungserwartungen, die an
diese Technik geknüpft werden, nicht erfüllt werden können. Es bleibt
das ethische Dilemma: Das so genannte therapeutische Klonen bedeutet
das Töten eines werdenden Menschen. Auch wenn dies manche mit der
Hoffnung verbinden, anderen Menschen eines Tages helfen zu können,
ist es abzulehnen. Denn es ist eine unvertretbare
Instrumentalisierung menschlichen Lebens.
Stattdessen müssen die ethisch unproblematischen Optionen von
Forschung und Therapieentwicklung wie die mögliche Reprogrammierung
von Zellen oder die Nutzung von adulten Stammzellen gestärkt werden.
Hier hat die Konferenz erfreulicherweise gezeigt, dass Erfolge
möglich sind: Die Forschungsergebnisse unter anderem der Gruppe um
Hans Schöler, die künstliche Eizellen der Maus entwickelt hat,
eröffnen eine neue Dimensionen. Wir stehen also nicht am Anfang vom
Ende, sondern am Ende vom Anfang.
Die Kritik der Mitglieder des Nationalen Ethikrates, Jens Reich
und Kristiane Weber-Hassemer, am Deutschen Bundestag ist unbegründet.
Es ist bedauerlich, dass auf einer von der deutschen Bundesregierung
organisierten internationalen Konferenz zwei Vertreter des Nationalen
Ethikrates ein verzerrtes Bild zeichnen, indem sie eine deutliche
Minderheitsposition in der gesellschaftlichen und politischen
Diskussion in Deutschland vertreten. Zur Kritik von Reich am
Beschluss des Bundestages vom 20. Februar 2003 ist anzumerken: Der
Bundestag hat mit seiner von einer breiten Mehrheit unterstützten
Forderung nach einem weltweiten generellen Klonverbot nicht nur die
deutsche Rechtslage berücksichtigt, sondern in der internationalen
Diskussion den deutschen Standpunkt verdeutlicht, für den es jetzt in
enger Abstimmung mit Frankreich, den USA, aber auch Kanada und
weiteren europäischen Partnerstaaten zu werben gilt. Zum von Reich
kritisierten Begriff der Totipotenz, auf den sowohl das
Embryonenschutzgesetz wie auch das Stammzellgesetz zurückgreifen, ist
festzuhalten, dass es dazu nach dem Ergebnis der Konferenz jedenfalls
auf absehbare Zeit keine Alternative gibt. Auch Reich hatte keine
Lösung anzubieten. Der Versuch, mit einer Unterscheidung in „aktive
Potenz“ und „passive Potenz“ eine Lösung für die schwierigen
Definitionsprobleme anzubieten, ist abzulehnen. Sein Vorschlag,
moralische Urteile über das Klonen und seine Zwecke zu treffen, ist
für den Gesetzgeber, der überprüfbare Tatbestandsmerkmale für
Strafgesetze formulieren muss, unbrauchbar.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Begriff der Totipotenz eines
deutlich gemacht: Es gibt eine Schutzverpflichtung geborener Menschen
gegenüber menschlichem Leben in jeder seiner Phasen, die es uns
verbietet. über menschliche Embryonen zu verfügen. Jede Technik, die
das Recht eines jeden Menschen auf Wahrung seiner unvorhersehbaren
genetischen Einzigartigkeit verletzt, ist abzulehnen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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