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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hasselfeldt: Deutsche Bauern durch nationale Maßnahmen nicht noch mehr belasten

Berlin (ots)

Zu den beabsichtigten Änderungen u.a. im
landwirtschaftlichen Baurecht oder bei der anstehenden Novellierung
des Güter- kraftverkehrsgesetzes erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Wesentliche Entscheidungen für die Landwirtschaft wie die WTO-
Verhandlungen und die EU-Vorschläge zur Agrarreform stehen derzeit
auf europäischer Ebene an: Sie werden die Agrarpolitik in Deutschland
entscheidend beeinflussen.
In dieser Phase darf es keine weitere Verunsicherung für die
deutschen Bauern durch noch mehr nationale Alleingänge oder
zusätzliche Bürokratie geben. Die bislang bekannt gewordenen
Vorstellungen der rot-grünen Bundesregierung zur Novellierung des
Baugesetzbuches oder zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
lassen nichts Gutes für die Landwirtschaft vermuten. Im Gegenteil: Es
sind neue Belastungen für die Landwirte zu befürchten.
Die Überlegungen zur Novellierung des Baugesetzbuches sehen vor,
dass die Kommunen künftig so genannte „Eignungsflächen“ für
Stallbauten ausweisen können. Landwirtschaftliche Ställe gehören aber
nicht in Gewerbegebiete! Anträge für Stallbauten können die Gemeinden
demnach bis zu drei Jahre zurückstellen. Die Landwirte wären auch zum
Rückbau ihrer Ställe verpflichtet, falls diese ihre Tierhaltung
aufgeben würden. Kommen diese Vorschläge zum Tragen, besteht die
Gefahr, dass der Bau von neuen Stallanlagen massiv erschwert wird.
Bei der geplanten Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes
müssen die bisherigen Ausnahmen für die land- und forstwirtschaftlich
genutzten Fahrzeuge beibehalten werden. Es macht keinen Sinn,
Regelungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, der Transporte
über Tausende von Kilometern durchführt, auf landwirtschaftliche
Transporte, die zum großen Teil auf Feldwegen stattfinden, zu
übertragen. Die Leidtragenden wären landwirtschaftliche
Maschinenringe oder die in der Landwirtschaft gängige Praxis der
Nachbarschaftshilfe. Auch die bislang geltende Befreiung bei der Kfz-
Versicherung für Mähdrescher, Miststreuer oder Güllewagen muss
beibehalten bleiben.
Bei einer künftigen Schweinehaltungsverordnung darf es nur eine
„Eins-zu-Eins-Umsetzung“ von EU-Recht in nationale Vorschriften
geben. Das Bundesverbraucherministerium beabsichtigt, erheblich
weitergehende Vorschriften zu erlassen, als es die EU-Richtlinie
vorgibt. Dies würde zu erheblichen Mehrkosten für die deutschen Er-
zeuger führen. Zwar muss Tierschutz in der Landwirtschaft einen hohen
Stellenwert haben. Dieser muss dann aber EU-weit Anwendung finden und
nicht wieder nur für deutsche Bauern gelten.
Nationale Alleingänge sind vor dem Hintergrund der bevorstehenden
großen internationalen Herausforderungen für die deutsche
Landwirtschaft nicht nachzuvollziehen! Da die landwirtschaftlichen
Einkommen das zweite Jahr in Folge stark zurückgehen, wäre es höchste
Zeit, die Landwirtschaft zu entlasten statt unnötig zu belasten. Auch
einige SPD-geführte Bundesländer scheinen dies zu erkennen, wie die
Diskussion um die nationale Modulation – eine der
Lieblingsspielwiesen rot-grüner Agrarpolitik – zeigt: Mecklenburg-
Vorpommerns Ministerpräsident Ringstorff hatte sich gar an den
Bundeskanzler gewandt, um eine Aussetzung der nationalen Modulation
und der damit verbundenen Einkommenskürzungen angesichts der
schwierigen Situation in der Landwirtschaft zu erreichen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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