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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Bundesregierung hat die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens zu verantworten

Berlin (ots)

Zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das
Bundesverfas- sungsgericht erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das Bundesver-
fassungsgericht ist allein darauf zurückzuführen, dass die
Bundesregierung schon die Anträge gegen die rechtsextreme Partei
dilettantisch vorbereitete und sich allein auf die Informationen des
Bundesinnenministeriums stützte, die mit fragwürdigen Methoden durch
V-Leute ermittelt wurden und sich als falsch und unzulänglich
herausgestellt haben. Fundierte Informationen und sachliche Argumente
hätten alle Richter des Bundesverfassungsgerichts überzeugt, so dass
es zu der für ein Verbot der NPD erforderlichen Zweidrittelmehrheit
im zweiten Senat gereicht hätte. Die Bundesregierung hätte auf die
Qualität, nicht die Quantität der Klagen bauen sollen. Der von der
CDU/CSU-Fraktion von Anfang an kritisierte, von der
Regierungskoalition initiierte eigene Antrag des Bundestages hat dem
Verfahren mehr geschadet als genützt. Mit der Einstellung des
Verbotsverfahrens erhält die NPD in der Öffentlichkeit den Stempel
der Verfassungskonformität. Diese fatale Konsequenz hat die
Bundesregierung mit ihrem dilettantischen Vorgehen in dem gesamten
Verfahren zu verantworten. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich immer für
ein Verbot der rechtsextremistischen Partei NPD ausgesprochen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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