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Heiderich: Brüstle darf Klon-Patent nur nach Gesetz und Recht nutzen

Berlin (ots)

Zur Debatte um das Patent zur Herstellung und
Verwendung von neuralen Vorläuferzellen, das dem Forscher Oliver
Brüstle 1999 vom Deutschen Patentamt erteilt wurde und das zur
Entscheidung im Europäischen Patentamt ansteht, erklärt der
Beauftragte für Biotechnologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut
Heiderich MdB:
Der letzte Woche gefasste Beschluß des Deutschen Bundestages, ein
internationales umfassendes Klonverbot anzustreben, wirft neues Licht
auf das Prof. Brüstle 1999 in Deutschland erteilte Patent zur
Herstellung von neuralen Vorläuferzellen.
War das Patent damals rechtmäßig erteilt worden, steht nun seine
etwaige wirtschaftliche Verwertung im Widerspruch zum inzwischen
geltenden Stammzellen-gesetz und der in dem besagten
Bundestagsbeschluß zum Ausdruck kommenden ethischen Bewertung des
Klonens.
Die Bundesregierung muß deshalb zügig prüfen, ob die Einhaltung
dieser rechtlichen Grenzen im Falle einer kommerziellen  Nutzung
dieses Patents noch gegeben ist.
Dies Beispiel zeigt, wie wichtig die Umsetzung der
Biopatentrichtlinie ist. Hätte die Bundesregierung sie rechtzeitig
unter Ausnutzung nationaler Spielräume umgesetzt, wäre die Erteilung
des Patents u. U. gar nicht möglich gewesen. Die Bundesregierung hat
durch ihr Verzögern die dringend notwendige Rechtssicherheit
verhindert.
Außerdem brauchen wir weiterhin die breite gesellschaftliche
Debatte über die Grenzen des Klonens und ihrer ethischen Bewertung.
Die bislang verlautbarten Zweifel des Europäischen Patentamts  an der
"moralischen Vertretbarkeit" des Patentantrags zeigen, welche
faktische Wirkung eine solche Debatte hat.
Sie könnte zur Ablehnung des Antrags beim Europäischen Patentamt
führen. Deshalb ist die jetzt wieder eingesetzte Enquete-Kommission
gerade in diesen Fragen gefordert.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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