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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Angekündigte Entlastung der Kleinunternehmer lenkt von wirklichen Reformen ab

Berlin (ots)

Zu den Plänen von Bundesminister Hans Eichel,
Kleinunternehmer zu entlasten, erklärt der finanzpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Kleinunternehmer, Existenzgründer und nebenberuflich tätige
Selbständige sollen nach dem Willen von Bundesfinanzminister Hans
Eichel von bürokratischen Hemmnissen auf steuerlichem Gebiet
entlastet werden. Sie sollen zukünftig pauschal die Hälfte ihrer
Einnahmen als Kosten ansetzen dürfen. Dies soll bis zu einer
Einkommensgrenze von 17.500 EURO bzw. 25.000 EURO gelten.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist diese
Ankündigung ein erneuter Beweis dafür, dass die Bundesregierung die
Dimension des wirklichen Reformbedarfs verkennt. Denn
Gewerbetreibende müssen bis zu einem Umsatz von 260.000 EURO oder
einem Gewinn von 25.000 EURO gar keine Bücher führen. Sie sind
lediglich verpflichtet, den Überschuss der Einnahmen über die
Ausgaben aufzuschreiben. Dies kann zur Not handschriftlich auf einem
Blatt Papier erledigt werden. Bei wissenschaftlichen, künstlerischen
oder schriftstellerischen Nebentätigkeiten können nach einer
Verwaltungsanweisung schon jetzt pauschal 25% der Einnahmen, max. 600
EURO, als Ausgaben abgezogen werden. Kennt der Bundesfinanzminister
seine Steuergesetze nicht und wo bleibt der Vereinfachungseffekt?
Nach Einschätzung der Bundesregierung verursacht die geplante
Neuregelung Steuerausfälle von 35 Millionen EURO bzw. 60 Millionen
EURO. Angesichts eines so geringen Finanzvolumens scheint die
Bundesregierung wohl nicht an ernsthaften Reformen interessiert zu
sein.
Der Vergleich mit Arbeitnehmern zeigt, dass die Bundesregierung
nicht über ein steuerpolitisches Konzept verfügt, sondern Stückwerk
abliefert. Die Anforderung, seine Ausgaben glaubhaft machen zu
müssen, wird auch von jedem Arbeitnehmer erwartet, der mehr als 1044
EURO Werbungskosten geltend machen will. Denkt der
Bundesfinanzminister auch hier an Vereinfachungen oder bleibt es bei
partiellen Vereinfachungen frei nach dem Motto "Wie es Euch gefällt"?
Kleinstunternehmer und Existenzgründer sollen nach dem Willen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wesentlich vereinfachtes und
verständliches Steuerrecht erhalten. Jedoch sieht sie keinen Grund,
Mittelständler, Selbständige, Arbeitnehmer und andere
Steuerpflichtige von diesem richtigen Weg auszuschließen. Der
Sündenfall der Bundesregierung bei der Unternehmenssteuerreform 2000,
nur das Steuerrecht der Kapitalgesellschaften und nicht auch der
Personengesellschaften zu reformieren, sollte Warnung genug vor
weiteren Kategoriebildungen sein. Deutschland braucht eine umfassende
Reform der Einkommensbesteuerung mit breiter Bemessungsgrundlage,
d.h. ohne Ausnahmen, und mit niedrigen Steuersätzen. Dann werden alle
Bürger dieses Landes entlastet und können ihre Steuererklärung wieder
selbst erstellen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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