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Lippold/Ronsöhr: Künast missbraucht Ökoskandal

Berlin (ots)

Vor der heutigen von CDU/CSU beantragten
Sondersitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zum aktuellen
Nitrofen-Skandal erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus
W. Lippold MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Der jetzige Skandal und das Verbraucherinformationsgesetz sind
zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ministerin Künast lügt, wenn sie behauptet, den aktuellen
Ökoskandal mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes bekämpfen zu
können. Sie würde im, Gegenteil, nur die Verunsicherung der
Verbraucher erreichen. Aufgrund der schwammigen
Eingriffsvoraussetzungen hätten die Behörden keine klaren Vorgaben,
welche Informationen sie preisgeben dürften. CDU/CSU lehnen u.a.
deshalb den Gesetzentwurf ab, weil er zu kurz gesprungen ist und
nicht genügend Rechtssicherheit zur Weitergabe von Informationen an
die Verbraucher seitens der Behörden gibt. Das ganze ist ein
durchsichtiges Ablenkungsmanöver von Ministerin Künast. Sie will in
Wirklichkeit ihre Versäumnisse bei der Beseitigung der vorhandenen
Schwachstellen vertuschen. Dabei ist ihr jedes Mittel recht. Wie beim
Chloramphenicol-Skandal gilt ihr Motto: Schuld haben immer andere.
Die Schwachstellen liegen ganz woanders und sind der rot-grünen
Bundesregierung seit dem ersten BSE-Fall in Deutschland im Herbst
2001 bestens bekannt.
  • Die Kommunikation zwischen dem zuständigen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und seinem nachgeordneten Bereich ist nach wie vor alles andere als effektiv. Das von Ministerin Künast erst jetzt vorgelegte Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes schafft unnötig aufgeblähte statt effiziente Strukturen. CDU/CSU haben seit langem gefordert, die Behördenstruktur so zu organisieren, dass eine schlagfähige Bundesbehörde das Krisenmanagement und die Risikobewertung mit den Ländern und dem nachgeordneten Bereich übernimmt - ähnlich dem nationalen Krisenzentrum für Tierseuchenbekämpfung. Die Union hat bereits im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen, das BgVV hierzu auszubauen.
  • Das weitere Problem liegt darin, dass die Ausführungsgesetze der Länder zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) die Möglichkeiten bei Gesetzesverstößen zu handeln, unterschiedlich regeln. Mit dem vorgelegten Verbraucherinformationsgesetz wird diese Schwachstelle aber nicht beseitigt.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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