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Koschyk: Bundesregierung darf zur Vereinbarkeit der tschechischen Rechtsordnung mit dem EU-Recht nicht länger schweigen

Berlin (ots)

Zu der von EU-Kommissar Günter Verheugen
mitgeteilten Bereitschaft der Tschechischen Republik, ihr
Rechtsgefüge auf eine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu
lassen, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bereitschaft der tschechischen Regierung, das Rechtsgefüge
ihres Landes auf seine Vereinbarkeit mit dem "acquis communautaire"
der Europäischen Union zu überprüfen, zeigt, dass die tschechische
Regierung den Ernst der Lage begriffen hat, in die sie sich durch die
inakzeptablen Äußerungen des Ministerpräsidenten Zeman und des
Parlamentspräsidenten Klaus gebracht hat.
Es wird jedoch jetzt darauf ankommen, dass auch die Europäische
Union selbst genau überprüft, ob sich aus der tschechischen
Rechtsordnung, zu der gegenwärtig noch die Benesch-Dekrete gehören,
diskriminierende Folgewirkungen für tschechische Staatsbürger
nicht-tschechischer Nationalität, aber auch für EU-Bürger einer
Europäischen Union, der die Tschechische Republik beitreten will,
ergeben.
Die Bundesregierung darf zu dieser Diskussion nicht länger
schweigen und kann nicht einfach weiter auf Tauchstation gehen. Sie
muss die von unserer Verfassung her bestehende Schutzpflicht für von
möglichen Diskriminierungen durch die Fortgeltung der Benesch-Dekrete
betroffene deutsche Staatsangehörige ernst nehmen, die sich in einem
künftigen EU-Mitgliedstaat Tschechien nicht als Bürger 2. Klasse
fühlen dürfen. Es geht aber auch um tschechische Staatsbürger
deutscher Nationalität, zu deren Minderheitenschutz und
Nicht-Diskriminierung sich die Tschechische Republik im
deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992 und durch ihre
Mitgliedschaft im Europarat und dessen Minderheitenschutzbestimmungen
sowie durch die Unterzeichnung und Ratifizierung entsprechender
UN-Vereinbarungen verpflichtet hat.

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