CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Bundesregierung erhält letzte
Chance, Gesetz zur Lkw-Maut zu verbessern
Berlin (ots)
Zur heute gefallenen Entscheidung des Bundesrates, den Gesetzentwurf zur streckenbezogenen LKW-Maut an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus Lippold MdB:
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesrates, den Gesetzentwurf zur Lkw-Maut an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Damit wird der Bundesregierung eine letzte Chance gegeben, die eklatanten Mängel im Gesetzentwurf zu beseitigen und die streckenbezogene Lkw-Maut zum Vorteil für Verkehrsinfrastruktur und Arbeitsmarkt zu gestalten.
Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Chance wahrzunehmen, im Vermittlungsverfahren auf die berechtigte Kritik der Bundesländer einzugehen und die Mängel im Gesetzentwurf zu beseitigen:
- Eine Zweckbindung der Einnahmen aus der LKW-Maut für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, möglichst, zumindest aber überwiegend für den Straßenbau, muss im Gesetz festgeschrieben werden. Die Einnahmen müssen zusätzlich zu den bereits im Bundeshaushalt vorgesehenen Mitteln der Infrastruktur zugute kommen.
- Gleichzeitig mit dem Gesetzeserlass zur streckenbezogenen LKW-Maut müssen konkrete und ausreichende Entlastungsmaßnahmen für das deutsche Straßengüterverkehrsgewerbe verbindlich festgelegt werden. Das deutsche Transportgewerbe ist jetzt schon viel zu hoch belastet. Wenn die Bundesregierung das Güterverkehrsgewerbe weiter schröpft, setzt sie mutwillig mindestens 100.000 Arbeitsplätze aufs Spiel.
- Die Basishöhe der Maut muss ins Gesetz. Geregelt werden muss auch, dass Anpassungen nur per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorgenommen werden können. Es geht nicht an, dass die Bundesregierung hier alleine und nach Kassenlage entscheidet.
- Auch für Ausnahmefälle - Bemautung von einzelnen Bundesstraßen, um die Verlagerung des Schwerverkehrs auf diese zu vermeiden bzw. Befreiung von der Mautpflicht auf besonderen Stadtautobahnen - muss festgelegt werden, dass sie nur per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden dürfen.
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